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Unterstützung für Sanierer

Zinsverbilligte Darlehen für Sanierungsvorhaben rechtzeitig sichern

Wenn man durch Erbschaft oder Kauf in den Besitz einer Immobilie kommt, gibt es vieles zu beachten.  Vor allem wenn das neue Besitztum ein Altbau ist, haben Hausherren eine Menge Arbeit und Aufwand vor sich, bis die Immobilie bewohnbar oder zur Vermietung geeignet ist. Kaum jemand kommt an einer Sanierung vorbei – zu viele Standards in energetischer Hinsicht stellen hohe Anforderungen an ein Gebäude. Da Sanierungsmaßnahmen in der Regel eine größere Investition darstellen, lohnt es sich, gut vorbereitet zu sein. Dazu gehört auch die Suche nach geeigneten Förderprogrammen.

Das Programm „Energieeffizient Sanieren” der KfW Bankengruppe bietet für genau solche Situationen finanzielle Unterstützung in Form von zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschüssen. Dabei gilt es einige Formalia zu beachten, damit man am Ende der Sanierungsarbeiten auch in den Genuss der KfW-Mittel kommt. Grundsätzlich muss ein Antrag für ein Darlehen vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Als Beginn eines Vorhabens wird der Abschluss des notariellen Kaufvertrags beziehungsweise der „erste Spatenstich”, die geleistete Handwerkerleistung vor Ort oder die erste Abschlagszahlung bezeichnet.
 
Alternativ gilt die Frist für die Antragstellung aber noch als gewahrt, wenn vor Beginn der Sanierungsmaßnahme ein dokumentiertes Finanzierungsgespräch mit der Hausbank geführt und auf die KfW-Mittel hingewiesen wurde. Innerhalb von drei Monaten nach Vorhabensbeginn muss der Kreditantrag in diesem Falle bei der KfW vorliegen. Ist auch diese Frist überschritten, besteht dennoch die Möglichkeit einer Kreditzusage, solange bei Antragseingang weniger als 50 Prozent der geplanten Sanierungsarbeiten umgesetzt wurden. Wird die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus beantragt, so muss dem Antrag die Bestätigung eines Sachverständigen beiliegen, dass die energetischen Ziele der Sanierung auch erreicht werden.
 
Dazu zählen Energieberater, die im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung” des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbz) zugelassen sind oder die die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen. Weitere Informationen zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen gibt es unter www.kfw.de.