Heizungsförderung: Zuschuss von BAFA, KfW & Staat
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt die Zuschussförderung für klimafreundliche Heizungen und Energieberatungen hauptsächlich im Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ ab. Die bisherigen BAFA-Programme wie das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) und das Marktanreizprogramm (MAP) sind seit 2021 zu einer umfassenden Förderrichtlinie zusammengeführt.
Förderfähig sind:
-
Biomasseanlagen (z. B. Pelletheizungen)
-
Hybridheizungen Förderung gibt es nur für den erneuerbaren Anteil (z. B. Wärmepumpe + Solar)
-
H2-ready-Gasheizungen (Förderung nur für Mehrkosten, max. 5 %)
-
Brennstoffzellen
Nicht förderfähig:
-
Reine Ölheizungen und Gasheizungen
-
Modernisierungen ohne erneuerbaren Energieanteil
Heizungen auf fossiler Basis müssen nach 30 Jahren gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch effizientere, klimafreundliche Systeme ersetzt werden. Die BAFA fördert außerdem die professionelle Energieberatung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans.
Die Kosten für eine umfassende Beratung durch einen zertifizierten Energieberater werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten subventioniert – maximal 1.300 € für Wohnhäuser und 500 € für jede weitere Wohneinheit. Auch die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten werden mit 50 % gefördert.
Foto: epr/IWO-
Bei Effizienzhaus-Programmen gilt: Maßnahmen müssen von einem Energieeffizienz-Experten begleitet werden und separate Förderkonditionen beachten.
-
Fördermittel sind nicht miteinander kombinierbar mit der steuerlichen Förderung.
3. Heizungsförderung vom Staat: Klimapaket und BEG
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) richtet sich an Besitzer von Wohngebäuden, Eigentumswohnungen und Ein- sowie Mehrfamilienhäusern. Sie umfasst alle energetischen Maßnahmen – von Einzelmaßnahmen bis zur umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus.
Einzelmaßnahmen (z. B. Heizungstausch):
Für einzelne Modernisierungen wie den Austausch der Heizungsanlage sind bis zu 70 % Zuschuss auf maximal 30.000 € Investitionskosten pro Wohneinheit möglich (max. 21.000 € Förderbetrag). Die Zuschusshöhe setzt sich aus der Basisförderung und gestaffelten Boni (Klimageschwindigkeits-, Effizienz-, Einkommensbonus) zusammen.
Effizienzhaus-Sanierung:
Wenn Sie Ihr Haus umfassend sanieren und die Anforderungen eines BEG-Effizienzhauses erreichen, sind Förderbeträge von bis zu 150.000 € Investitionssumme pro Wohneinheit möglich.
Die Förderung erfolgt wahlweise als direkter Zuschuss (KfW 461) oder als zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261). Je nach Effizienzhaus-Stufe (z. B. EH 85, EH 70, EH 55, EH 40) variiert der Tilgungszuschuss – dieser beträgt zwischen 5 % und 25 % der förderfähigen Kosten. Je besser Ihr Sanierungsziel, desto höher die Förderung!
Beispiel: Für die Sanierung zum Effizienzhaus 70 erhalten Sie als Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 10 %, beim Effizienzhaus 40 einen Zuschuss von 20 % – jeweils bezogen auf die Investitionssumme.
Wichtig:
Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen erfolgt bei der BAFA, für die Effizienzhaus-Förderung direkt über das KfW-Portal oder Ihre Hausbank. Fördermittel müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt und bestätigt werden.
-
Wechsel der Thermostate
-
Erneuerung der Heizungspumpe
-
Verbesserung der Speicherdämmung
-
Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen
-
Anpassung der Vor- und Rücklauftemperaturen
-
Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
-
Optimierung der Heizungsregelung
-
Einstellung der Vorlauftemperatur
Tipp: Für diese Maßnahmen gibt es bis zu 20 % Zuschuss im Rahmen der BEG-Heizungsoptimierung (BAFA/KfW).
Förderfähig ist der Austausch der Heizung meist ab einem Alter von ca. 20–30 Jahren gemäß aktueller Gesetzeslage und Austauschpflicht (GEG). Bei einem Heizungstausch ist die Wahl eines zukunftsfähigen, klimafreundlichen Systems entscheidend:
Gefördert werden ausschließlich Wärmepumpen, Biomasseanlagen (z. B. Pelletheizung), Solarthermieanlagen und hybride Systeme mit hohem erneuerbaren Energieanteil. Reine Öl- und Gasheizungen sind seit 2025 nicht mehr förderfähig.
Eine professionelle Beratung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten hilft, das optimale Heizsystem zu finden und die bestmögliche Förderung zu beantragen.
Die Sanierung oder Neuinstallation einer Heizung ist mit hohen Investitionskosten verbunden. Für die Heizungsmodernisierung stehen Ihnen zwei zentrale Förderwege offen: die Zuschüsse und Förderkredite der KfW und BAFA sowie alternativ die steuerliche Förderung über die Einkommensteuer.
Wichtig: Zuschüsse und Förderprogramme über KfW oder BAFA können nicht mit der steuerlichen Förderung kombiniert werden – Sie müssen sich für eine Variante entscheiden.
Seit 2021 sind alle Förderprogramme für energetische Sanierungen und energieoptimierte Neubauten unter der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gebündelt. Eine gleichzeitige Beanspruchung der steuerlichen Förderung und des BEG-Zuschusses ist ausgeschlossen.
Gefördert werden bei Heizungssanierung und -neubau ausschließlich:
-
Wärmepumpenanlagen (bis zu 70 % Zuschuss, max. 21.000 € pro Wohneinheit)
-
Biomasse- und Pelletheizungen (bis zu 70 % Zuschuss)
-
Thermische Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung (bis zu 70 % Zuschuss)
-
Brennstoffzellen
-
Hybridsysteme mit hohem Anteil erneuerbarer Energien
Bei H2-ready-Gasheizungen ist lediglich der Mehrpreis für die Wasserstofffähigkeit mit maximal 5 % förderfähig.
Für alle Förderungen gilt: Die Maßnahme muss von einem Fachbetrieb ausgeführt und mit einer Rechnung belegt werden. Der Förderantrag ist immer vor Beginn der Arbeiten zu stellen und zu bestätigen.
Die Anträge für die Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellen Sie online direkt über das elektronische BAFA-Portal oder – bei Förderkrediten und größeren Sanierungsvorhaben – direkt im KfW-Portal bzw. über Ihre Hausbank.
Wichtig: Der Förderantrag muss immer vor Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen sowie vor Beginn der Arbeiten gestellt und bestätigt werden.
Nach dem Ausfüllen des Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung sowie die „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“. Diese wird unterschrieben nochmals im Upload-Bereich des Online-Portals hochgeladen.
Erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen. Nach erfolgreicher Prüfung sendet Ihnen das BAFA oder die KfW den Zuwendungsbescheid zu. Im Zuwendungsbescheid ist der Bewilligungszeitraum genannt, in dem die neue Heizung installiert und in Betrieb genommen werden muss (meist 9 Monate).
Nach Abschluss übermitteln Sie die Verwendungsnachweiserklärung und alle erforderlichen Nachweise (z. B. Rechnung des Fachunternehmens, Fachunternehmererklärung) innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraums elektronisch. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie im Bescheid.
Hinweis:
Die Zuschusshöhe (inkl. Boni) wird im Erst-Antrag festgelegt; nachträgliche Änderungen sind in der Regel nicht möglich.
Der Zuschuss wird nach positiver Prüfung direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Weitere Details und die digitalen Formulare finden Sie auf der BAFA-Webseite.




