HEIZUNG
ERNEUERN
Was Sie beim
Heizungsaustausch
beachten müssen
 

Heizung erneuern – Was Sie beim Heizungsaustausch beachten müssen:


Die Erneuerung sowie der Austausch einer Heizungsanlage sind kostspielig. Um die richtige Wahl der Technik
zu treffen und alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen, gilt es wichtige Fakten zu beachten.



Wenn die Heizung unzuverlässig arbeitet und häufig ausfällt, ist es an der Zeit, über die Erneuerung einer Heizungsanlage nachzudenken. Ebenso wenn eine veraltete Technik die Verbrauchskosten in die Höhe treibt, kann sich eine Erneuerung finanziell lohnen. Wann eine Heizung erneuert werden muss, ist abhängig vom Zustand der Anlage. Laut Gesetz muss eine Heizung allerdings nach 30 Jahren erneuert werden.
 
Eine regelmäßiger jährlicher Heizungscheck-up ist unbedingt zu empfehlen. Ziele sind die Laufzeit der Anlage zu verlängern und sie möglichst efizient zu betreiben. Ist die Heizung bereits 20 Jahre und älter, sollte ein Fachmann gründlich prüfen, ob ein Austausch der Heizung empfehlenswert ist.
Foto: epr/IWO


Foto: epr/Thermondo
Die gesetztlichen Bestimmungen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) besagen, dass alle Öl- oder Gaskessel ausgetauscht werden müssen, die älter als 30 Jahre sind (Stand 2020). Somit besteht die Pflicht, die Heizung auszutauschen oder zu modernisieren, wenn das Baujahr der Heizungsanlage 1990 und älter ist. Üblicherweise entspricht dies dem Kesselalter. Nach 30 Jahren ist erfahrungsgemäß zum Beispiel der Kessel korrodiert und dadurch ineffizient arbeitend.
 
An der Heizung ist ein Typenschild angebracht, an der das Alter abgelesen werden. Ist es nicht mehr lesbar, dann kann es unter Umständen in Bauplanungs-Unterlagen, alten Rechnungen oder auch im Schornsteigfegerprotokoll zu finden sein. Die Anlage muss im übrigen auch ausgestauscht werden, wenn bestimmte Komponenten der Heizung zwischenzeitlich ersetzt wurden.


Die Kosten für den Austausch einer Heizung sind abhängig von der Wahl der Anlage und regional sehr unterschiedlich. Für einen besseren Vergleich empfiehlt es sich mehrere Angebote von Fachfirmen aus der Region einzuholen. Freunde und Familie können sicherlich Empfehlungen aussprechen, mit welchem Betrieb gute Service-Erfahrungen gemacht wurden.

Darüber hinaus gibt es auch überregional agierende Heizungsbau-Profis wie z.B. Thermondo und Viessmann, bei denen unkompliziert Online-Angebote eingholt werden können.

Die Preisspanne der Anlagen ist groß. Nachfolgend einige Richtwerte über die zu erwartenden Kosten für die Erneuerung einer Heizung:

  • Gasheizung: 5.000,00 - 8.000,00 EUR
  • Ölheizung: 6.000,00 - 10.000,00 EUR
  • Wärmepumpe: 10.000,00 - 25.000,00 EUR
  • Hackschnitzel/Pelletkessel: 12.000,00 - 20.000,00 EUR
  • Solarthermie: 4.000,00 - 12.000,00 EUR
  • Brennstoffzelle: 18.000,00 - 20.000,00 EUR


Ist der alte Heizkessel noch voll funktionstüchtig, gibt es eine Vielzahl an kostengünstigen Heizungsoptimierungsmöglichkeiten, mit denen man die Heizung von einem qualifizierten Handwerker modernisieren und effektiver betreiben kann. Hierzu zählen:
 
Muss die Heizung erneuert werden, gilt es zu entscheiden, auf welches Heizungssystem umgerüstet wird. Da das Thema sehr komplex ist, sollte unbedingt die Beratung durch einen Fachmann erfolgen. Hier ein Überblick zu den Heizungsarten:
 
Foto: epr/VDMA Armaturen/©Fotolia_83647952
Nutzt thermische Energie, die in Luft, Erde oder Wasser gespeichert ist und sorgt so für Wärme im Haus.

 

Produziert Warmwasser und Wärme für Gebäude, aber auch Strom zur Deckung des eigenen Bedarfs.
 
Erzeugt Wärme für Warmwasser und Heizung durch die Verbrennung von Gas.
Erzeugt Wärme durch die Verbrennung von Heizöl, das in einem Tankanlager am Haus gelagert wird.
Erzeugt Wärme für Heizung und Warmwasser durch die Verbrennung von Holz.
Wärmeerzeuger, der die Energie für Heizung und Warmwasser aus der Holzverbrennung in Form von Pellets gewinnt.
 
 
Kraft-Wärme-Kopplungs-Geräte, welche Wärme für Heizung, Warmwasserbereitung und Strom zur Selbstversorgung erzeugen.
Umwandlung von Sonnenenergie in Wärme für die Nutzung in Heizung und Warmwasser.
Verschiedene Energieträger wie Gas, Öl, Holz oder erneuerbare Energien sind in einem Heizsystem kombiniert.
Erhitzt elektrisch leitendes Material, indem Strom hindurchgeleitet wird. Die entstehende Wärme wird direkt in den Raum abgegeben.
 
 
 


Foto: epr/VDMA Armaturen/©Fotolia_152743893

Die Sanierung oder Neuinstallation einer Heizung ist mit hohen Investitionskosten verbunden. Mit der KfW-Förderung und der BAfA-Förderung stehen zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die auch miteinander kombiniert werden können. So kann zumindest ein Teil der Kosten über Zuschüsse gedeckt werden.

Seit 2020 ist die steuerliche Förderung der Heizungserneuerung am selbstgenutzten Wohneigentum möglich. Hausbesitzer können über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Investitionskosten für die Heizungsanlage in der Steuererklärung geltend machen und somit von einem Zuschuss profitieren.

Die Sanierungsmaßnahme muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das die Umsetzung der Sanierung bescheinigt und eine Rechnung ausstellt. Diese muss dann dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorgelegt werden.

Eine gleichzeitige Beanspruchung der steuerlichen Förderung und der Förderung über das Marktanreizprogramm ist nicht möglich.



Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen können seit dem 02.01.2020 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch oder die Erweiterung der Heizung entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. 

Die überarbeitete Richtlinie des Marktanreizprogramms (MAP) „Wärme aus erneuerbaren Energien“ stellt seit Januar 2020 folgende Investitionszuschüsse in Aussicht:

  • Holzheizkessel und Wärmepumpen 35 %
  • Gas-Hybridheizungen (mit Erneuerbaren-Energien-Anteil von mind. 25 %) 30 %
  • Gas-Brennwertheizungen, die auf Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind („Renewable Ready") 20 %
  • Austausch alte Ölkessel gegen einen Öl-Brennwertkessel in Kombination mit Solarthermie, Förderung der Solarthermie 30 %
Der Antrag kann direkt über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden.
 
Weitere Details zur BAFA Förderung unter www.bafa.de
Bild: BAFA


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NEU! Seit dem 01.01.2021 fördert die KfW einzelne energetische Sanierungs­maßnahmen wie beispielsweise eine Heizungsoptimierung nicht mehr mit einem Investitionszuschuss, das wird jetzt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen.

Allerdings kann der Förderkredit „Energie­effizient Sanieren" noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW bean­tragt werden. Ab dem 01.07.2021 können bei der KfW Anträge auf die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der BEG gestellt werden. Die BEG ist die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude". Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude laufend weiter. Die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt für

  • alle Wohngebäude wie Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser, Wohnheime
  • alle Nichtwohngebäude wie Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude, Krankenhäuser
Mehr zu den neuen Förderregelungen finden sich direkt unter www.kfw.de