Heizung erneuern – Was Sie beim Heizungsaustausch beachten müssen:
zu treffen und alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen, gilt es wichtige Fakten zu beachten.
Die Kosten für den Austausch einer Heizung sind abhängig von der Wahl der Anlage und regional sehr unterschiedlich. Für einen besseren Vergleich empfiehlt es sich mehrere Angebote von Fachfirmen aus der Region einzuholen. Freunde und Familie können sicherlich Empfehlungen aussprechen, mit welchem Betrieb gute Service-Erfahrungen gemacht wurden.
Darüber hinaus gibt es auch überregional agierende Heizungsbau-Profis wie z.B. Thermondo und Viessmann, bei denen unkompliziert Online-Angebote eingholt werden können.
Die Preisspanne der Anlagen ist groß. Nachfolgend einige Richtwerte über die zu erwartenden Kosten für die Erneuerung einer Heizung:
- Gasheizung: 5.000,00 - 8.000,00 EUR
- Ölheizung: 6.000,00 - 10.000,00 EUR
- Wärmepumpe: 10.000,00 - 25.000,00 EUR
- Hackschnitzel/Pelletkessel: 12.000,00 - 20.000,00 EUR
- Solarthermie: 4.000,00 - 12.000,00 EUR
- Brennstoffzelle: 18.000,00 - 20.000,00 EUR
- Wechsel der Thermostate
- Erneuerung der Pumpe
- Verbessern der Speicherdämmung
- Dämmung der Rohre und Armaturen
- Anpassung der Vor- und Rücklauftemperaturen
- Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs
- Anpassung der Heizungsregelung an den Bedarf
- Einstellen der Vorlauftemperatur
Die Sanierung oder Neuinstallation einer Heizung ist mit hohen Investitionskosten verbunden. Mit der KfW-Förderung und der BAfA-Förderung stehen zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die auch miteinander kombiniert werden können. So kann zumindest ein Teil der Kosten über Zuschüsse gedeckt werden.
Seit 2020 ist die steuerliche Förderung der Heizungserneuerung am selbstgenutzten Wohneigentum möglich. Hausbesitzer können über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Investitionskosten für die Heizungsanlage in der Steuererklärung geltend machen und somit von einem Zuschuss profitieren.
Die Sanierungsmaßnahme muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das die Umsetzung der Sanierung bescheinigt und eine Rechnung ausstellt. Diese muss dann dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorgelegt werden.
Eine gleichzeitige Beanspruchung der steuerlichen Förderung und der Förderung über das Marktanreizprogramm ist nicht möglich.
Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen können seit dem 02.01.2020 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch oder die Erweiterung der Heizung entstandenen förderfähigen Kosten berechnet.
Die überarbeitete Richtlinie des Marktanreizprogramms (MAP) „Wärme aus erneuerbaren Energien“ stellt seit Januar 2020 folgende Investitionszuschüsse in Aussicht:
- Holzheizkessel und Wärmepumpen 35 %
- Gas-Hybridheizungen (mit Erneuerbaren-Energien-Anteil von mind. 25 %) 30 %
- Gas-Brennwertheizungen, die auf Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind („Renewable Ready") 20 %
- Austausch alte Ölkessel gegen einen Öl-Brennwertkessel in Kombination mit Solarthermie, Förderung der Solarthermie 30 %
NEU! Seit dem 01.01.2021 fördert die KfW einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise eine Heizungsoptimierung nicht mehr mit einem Investitionszuschuss, das wird jetzt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen.
Allerdings kann der Förderkredit „Energieeffizient Sanieren" noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragt werden. Ab dem 01.07.2021 können bei der KfW Anträge auf die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG gestellt werden. Die BEG ist die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude". Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude laufend weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt für
- alle Wohngebäude wie Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohnheime
- alle Nichtwohngebäude wie Gewerbegebäude, kommunale Gebäude, Krankenhäuser