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Neuer Schwung für KWK-Ausbau

Planungs- und Investitionsbedingungen durch Gesetzesnovelle verbessert

Um die Energiewende erfolgreich zu meistern, ist ein generelles Umdenken notwendig. Das beinhaltet nicht nur die Umstellung auf erneuerbare Energien, sondern auch die Nutzung besonders effizienter Technologien wie der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Natürlich müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen, um solch ein Mammutprojekt zum Erfolg zu führen. In dem Bestreben, die Planungs- und Investitionsbedingungen für die Modernisierung und den Ausbau von KWK-Anlagen zu verbessern, hat der Bundestag gerade erst eine Gesetzesnovelle verabschiedet. Das aktualisierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das am 19. Juli in Kraft getreten ist, soll neuen Schwung für den KWK-Ausbau bringen. Darin wurde festgehalten, dass bis zum Jahr 2020 ein Viertel der Stromversorgung durch KWK abgedeckt werden soll. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehört die Anhebung der KWK-Zuschläge für alle Förderstufen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen, die ab sofort in Betrieb gehen. Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen, erhalten ab dem 1. Januar 2013 nochmals 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Um Investitionsanreize zu schaffen, sieht das neue KWKG eine zusätzliche Förderstufe für kleine KWK-Anlagen zwischen 50 und 250 Kilowatt vor. Diese erhalten zukünftig einen Zuschlag in Höhe von vier Cent pro Kilowattstunde. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist der ideale Partner der erneuerbaren Energien, denn sie hat das Potenzial, deren schwankende Stromeinspeisungen auszugleichen. Damit dies häufiger genutzt wird, wurde nun die Förderung von Wärme- und Kältespeichern ab einem Kubikmeter Wasseräquivalent eingeführt. Dem Gesetzgeber war es wichtig, mit dem Festschreiben des Rechtsanspruchs auf Netzzugang und Stromdurchleitung auch nach Auslaufen der Zuschüsse eine erhöhte Planungssicherheit für Anleger und Betreiber zu schaffen. Ebenfalls profitieren werden Modernisierungswillige, weil die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen ausgebaut wurde, und Eigenheimbesitzer durch eine Vereinfachung bei den Zuschüssen für Mikro-KWK-Anlagen. Wer seinen Strom in Eigenregie vermarktet, kann sich zudem über Erleichterungen beim Bilanzkreismanagement freuen. Für den Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung sind diese Änderungen ein guter Schritt in die richtige Richtung, aber zur sicheren Zielerreichung noch nicht ausreichend. Mehr unter www.bkwk.de.