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Die Energiewende vorantreiben

Gesetzesnovelle eröffnet Chancen für den KWK-Ausbau

Die Energiewende ist beschlossene Sache und wird von der Bundesregierung mit großem Eifer vorangetrieben. Neben dem Ausstieg aus der Atomenergie und dem Ausbau erneuerbarer Energien ist die Nutzung von Effizienz-Technologien auf dem Vormarsch. Die KWK, die Kraft-Wärme-Kopplung, gilt als die ideale Partnerin der erneuerbaren Energien, da sie dezentrale Speicher- und Steuerungsoptionen bietet, die zeitnah sowie markt- und bedarfsgerecht umgesetzt werden können. Es gilt derzeit jedoch einige Hürden zu überwinden, die die Investitionen in und die Umsetzung von KWK-Maßnahmen blockieren. Allerdings hat die Novelle des KWK-Gesetzes hier neue Chancen eröffnet.
 
Erfolgreiche Energiewende durch Nutzung effizienter Technologien
Zur Meisterung einer erfolgreichen Energiewende ist ein generelles Umdenken notwendig. Denn zur Energiewende gehört nicht nur die Umstellung auf erneuerbare Energien, sondern ebenso die Nutzung möglichst effizienter Technologien. Genau das kann die KWK bieten. Durch die gleichzeitige Bereitstellung von Strom und Wärme ermöglicht sie bei einem Nutzungsgrad von bis zu 80 Prozent Primärenergieeinsparungen von bis zu 30 Prozent. Dies führt zur Senkung des Brennstoffverbrauchs und dadurch auch zur starken Reduzierung des Ausstoßes von klimaschädlichem CO2. Zudem hat die KWK das Potenzial, dringend benötigte Reservekapazitäten bereitzustellen, wodurch die Gefahr von Stromausfällen oder -schwankungen drastisch vermindert wird. Auch das Stromnetz würde eine Entlastung erfahren, weil Strom und Wärme zugleich dort zur Verfügung stehen, wo sie gebraucht werden.
 
Ein Schritt in die richtige Richtung – mit Verbesserungsbedarf
Der Inhalt des KWK-Gesetzes sieht vor, dass bis 2020 ein Viertel der Stromversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung abgedeckt wird. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung hält die vom Bundestag beschlossene Gesetzesnovelle für eine Reduzierung bestehender Hürden. Allerdings sieht der Verband beispielsweise beim Thema Contracting Verbesserungsbedarf. Hier setzt er sich für die Gleichstellung von Energieeffizienzdienstleistern und Eigenerzeugern durch Befreiung von der EEG-Umlage ein, um die Wettbewerbsfähigkeit und damit den Ausbau des Contractings zu fördern. Um Investitionshemmnisse abzubauen, hält man zudem eine Vergütungspflicht für Strom aus kleinen KWK-Anlagen zwischen 50 und 2.000 Kilowatt über ihre gesamte Laufzeit für notwendig. Weitere Informationen gibt es unter www.bkwk.de