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Besser wohnen in einem Denkmal

Energetische Sanierung von historischen Gebäuden wird gefördert

Im Altstadtkern vieler Ortschaften befinden sich Gebäude vergangener Epochen. Als Zeitzeugen erinnern sie an das ursprüngliche Stadtbild und an die Architektur, die damals vorherrschte. Zahlreiche dieser Bauten werden auch heute noch bewohnt. Doch Denkmalschutz, schöne Stuckfassaden und eine erhaltenswerte Bausubstanz schützen bekanntlich nicht vor Energieverlust und unzureichender Dämmung. Eine energetische Sanierung wird aus Sorge vor behördlichen Vorgaben und Hürden des Denkmalamts sowie vor nicht kalkulierbaren Kosten oft nicht in Angriff genommen.
 
Förderung denkmalgeschützter Häuser
Die Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude liegt im allgemeinen Interesse. Der neue Standard „KfW-Effizienzhaus Denkmal” unterstützt all diejenigen, die in einer städtebaulich, geschichtlich oder künstlerisch bedeutenden Immobilie, die als Denkmal eingestuft wird, leben, und in einen besseren Energiestandard investieren wollen. Auch die Sanierung unter „Ensembleschutz” stehender Gebäude fällt unter dieses Programm: Damit sind Häuser gemeint, deren besonders schöne, einheitliche Fassade zur Straßenseite zeigt oder Teil des historischen Stadtbildes ist. Besonders günstige Darlehen – inklusive Tilgungszuschuss – sollen derartige Vorhaben in Zukunft erleichtern.
 
Der erlaubte Energiebedarf für ein Haus unter Denkmalschutz
Im Gegensatz zu Neubauten dürfen „KfW-Effizienzhäuser Denkmal” einen etwa 60 Prozent schlechteren Energiebedarf aufweisen, um als förderfähig zu gelten. Der erforderliche Energiebedarf wird an die erhaltenswerte Bausubstanz angepasst und die Fördervoraussetzungen werden somit erleichtert. Das bedeutet: Während von einem Neubau ein Jahresprimärenergiebedarf von etwa 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche erwartet werden, genügen bei einem denkmalgeschützten Gebäude bereits 160 Kilowattstunden.
 
Wann eine energetische Sanierung erlaubt ist
Alle Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmeverlusten müssen mit den Anforderungen des Denkmalschutzes konform gehen. Darüber hinaus ist der Einsatz erneuerbarer Energien zu prüfen. Kann der angestrebte Energiebedarf aufgrund zu umfangreicher Auflagen durch das Denkmalamt nicht erreicht werden, lohnt sich eine Antragstellung dennoch. Wichtig ist, dass ein Sachverständiger im Vorfeld der Sanierung bestätigt, dass nachweislich alle zulässigen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchgeführt werden. Mehr unter www.kfw.de/energiesparen