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Sicher und geborgen in den eigenen vier Wänden

Einbruchhemmende Baumaßnahmen stärken das Vertrauen in das Zuhause

Die Nächte zu Hause friedlich durchschlafen, das geht nur, wenn man sich geborgen fühlt. Und in den Urlaub fahren, ohne ständig daran zu denken, dass jemand in die eigenen vier Wände einsteigen könnte, funktioniert nur, wenn genügend Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Ist man einmal Opfer eines Hauseinbruchs geworden, sind die materiellen Verluste noch das kleinste Übel. Viel schwerer wiegt die Tatsache, dass die Privatsphäre verletzt wurde. Die Folgen reichen vom kompletten Verlust des Sicherheitsgefühls bis hin zu psychischen Schäden der Betroffenen. Wenn das Vertrauen in die Sicherheit der eigenen vier Wände einmal gebrochen ist, weil sich Fremde Zugang verschafft haben, fällt ein unbeschwerter und entspannter Aufenthalt dort, wo man sich eigentlich rundum wohlfühlen sollte, nicht mehr leicht. Präventive Sicherheitsvorkehrungen mindern das Risiko eines Einbruchs enorm. Die KfW Bankengruppe fördert daher vielfältige bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz im Programm "Altersgerecht Umbauen". Neben dem Zuschuss von 200 bis zu 1.500 Euro pro Wohneinheit ist seit dem 1. April 2016 nun auch die Finanzierung als Kredit möglich. Ob der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, Fenstersysteme oder Meldeanlagen - bis zu 50.000 Euro betragen die förderfähigen Investitionskosten, die Immobilienbesitzer pro Wohneinheit mit einem besonders effektiven Jahreszins, abhängig von der Laufzeit-Variante, von 0,75 bis 0,9 Prozent (Stand per 18. März 2016) finanzieren können. Zu beachten ist, dass der Kreditantrag vor dem Start der Umbauarbeiten bei der Hausbank gestellt wird. Zudem sind die technischen Mindestanforderungen, sprich der Einbau von DIN-geprüften einbruchhemmenden Produkten, einzuhalten. Die Umsetzung muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Anträge für die Zuschussvariante werden direkt bei der KfW gestellt - ebenfalls vor Beginn des Umbaus. Zu den Einzelmaßnahmen, die gefördert werden, zählen unter anderem einbruchhemmende Türen, drehgehemmte Fenstergriffe, Türzusatzschlösser oder Gegensprechanlagen sowie der Einbau von Türspionen, baugebundenen Assistenzsystemen wie Bewegungsmeldern und Beleuchtung oder auch einbruchhemmenden Gittern und Rollläden. Weitere Informationen unter www.kfw.de.