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Sommer, Sonne, sorgenfrei!

Dank sommerlichem Wärmeschutz hält Mauerwerk die Räume angenehm kühl

In der warmen Jahreszeit entwickeln viele von uns ein wahres Feierabend-Ritual: raus aus dem Bürodress, rein in die kurze Kleidung und ab in den Garten. An heißen Tagen jedoch, wenn die Sonne intensiv herunterbrennt, kann das wohlverdiente Sonnenbad schnell unangenehm werden - und der Wunsch nach Abkühlung wird laut. Hier können Besitzer eines massiven Eigenheims aufatmen. Denn neben Wassereis oder einer Erfrischungsdusche können sie sich auf einen weiteren "Sunblocker" verlassen: die Wandkonstruktionen aus Mauerwerk. Jene versprechen spürbar kühlere Räume und selbst im Hochsommer besten thermischen Komfort. Doch warum bieten uns insbesondere massive Häuser solch angenehm temperierte Wohnverhältnisse? Ganz einfach: Mauerwerkswände sind aufgrund ihrer großen wärmespeichernden Masse im Stande, die eintretende Sonnenwärme einzuspeichern und erst nach einiger Zeit, meist in den kühleren Nachtstunden, langsam wieder in den Raum abzugeben. Von diesem sogenannten Wärmespeichervermögen profitieren die Bewohner übrigens nicht bloß im Hochsommer, sondern bereits im Frühjahr oder Herbst, wenn die niedrig stehende Sonne warm in die Südfenster scheint. Wie sich dieser ganzjährige Vorteil in Zahlen ausdrücken lässt, zeigt eine Studie des Ingenieurbüros alware. Dieses verglich das Wärmeverhalten fünf simulierter Gebäude im Zeitraum von Mai bis September. Bei vier Häusern wurden die Kennwerte der vier gängigen Mauerwerkssteine angesetzt, für das fünfte Haus die der Holztafelbauweise. Und die Ergebnisse überzeugen: Die Steinhäuser weisen allesamt ein stabileres thermisches Verhalten sowie geringere Temperaturschwankungen auf als der Leichtbau. Bei identisch angesetzten Wärmedämmeigenschaften der Wände lagen die Maximaltemperaturen in Mauerwerksbauten dabei mehr als zwei Grad Celsius unter den nachgewiesenen Spitzenwerten des Holzhauses. Bauherren, die sich für Mauerwerk entscheiden, schlagen einer möglichen Überhitzung also bewiesenermaßen ein Schnippchen. Übrigens: In diesem Zusammenhang ist es interessant zu wissen, dass der sommerliche Wärmeschutz eine geschuldete Eigenschaft ist. Das heißt, nach aktueller Gesetzgebung muss seine Einhaltung vom bauausführenden Unternehmen eingeplant und nachweislich belegbar sein. Mehr zu den erfrischenden Aussichten unter www.massiv-mein-haus.de.