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Aufgepasst!

Beim Kauf gebrauchter Öfen im Internet auf die Zulassung achten

Dem knisternden Spiel der Flammen zusehen und die wohlige Wärme auskosten - Kaminöfen finden auch heute noch zahlreiche Liebhaber. Doch warum neu kaufen, wenn es gerade im Internet so viele gebrauchte Exemplare in scheinbar gutem Zustand gibt? Wer sich auf Verkaufsportalen wie ebay.de, ebay-kleinanzeigen.de oder markt.de umsieht, wird schnell fündig, denn dort sind zahllose Produkte gelistet. Doch aufgepasst: Beim Ofenkauf gibt es einiges zu beachten! Einen gebrauchten Kaminofen online kaufen, in Betrieb nehmen und Behaglichkeit genießen - wenn das mal so einfach wäre! Äußerste Vorsicht ist geboten, denn sowohl private als auch gewerbliche Verkäufer bieten im Internet häufig Einzelraumfeuerungsanlagen (ERFA) an, die laut Gesetz gar nicht mehr an einen Schornstein angeschlossen werden dürfen. So kommt eine Untersuchung des Online-Portals sicherer-ofenkauf.de von August 2016 zu dem Ergebnis, dass rund 80 Prozent aller bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de als gebraucht gelisteten Kaminöfen, Küchenherde, Kachelöfen und Kamineinsätze nicht die 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz BImSchV, erfüllen. Solche Öfen dürfen keinesfalls installiert werden und auch eine Abnahme durch den Schornsteinfeger oder den Kaminkehrer ist nicht möglich. Mit anderen Worten: Liegt kein Prüfgutachten vor, taugt der Ofen nur noch als Dekorationsobjekt. Doch wie können sich Käufer vor gewerblichen Anbietern schützen, die gebrauchte Einzelraumfeuerungsanlagen ohne die entsprechende Zulassung für Deutschland verkaufen und somit wissentlich gegen die Verbraucherrechterichtlinie verstoßen? Selbst hinter einem "geprüften" eBay-Mitglied mit 100 Prozent positiven Bewertungen kann ein schwarzes Schaf stecken! Deshalb ist es sehr wichtig, die Angebotstexte sorgfältig zu lesen und im Zweifel nachzufragen. Als Käufer sollte man sich darüber hinaus alles schriftlich bestätigen lassen, um später etwas in der Hand zu haben. Übrigens: Fehlt die Zulassung, ist das ein Sachmangel nach §§ 434, 437 BGB und der Ofen kann auch nach Ablauf der Widerrufsfrist zurückgegeben werden. Dasselbe gilt, wenn es sich bei dem Anbieter um einen echten privaten Verkäufer handelt. Weitere Informationen gibt es unter www.sicherer-ofenkauf.de.