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Nach dem Wasserschaden stehen Maler- und Tapezierarbeiten an

Arbeiten nach einem Wasserschaden sind nichts für Anfänger

Schnell ist es passiert - ein Wasserschaden hat Wände oder Decken durchfeuchtet. Ärgerlich. Egal ob Wasser von draußen eingedrungen ist oder ob ein Rohr in der Wand undicht war, die Schäden sind oft erheblich. Die Tapete löst und entfärbt sich. Der Putz dahinter wird sichtbar, ist feucht und löst sich von der Wand. Kein schöner Anblick. Die einzige Hilfe sind professionelle Trocknungsarbeiten und anschließende Maler- und Tapezierarbeiten. Nicht gleich mit den Arbeiten beginnen Bevor die Reparatur losgehen kann, ist allerdings Warten angesagt. Solange noch Feuchtigkeit im Mauerwerk steckt und die Ursache des Wasserschadens nicht gefunden ist, müssen die nachgelagerten Arbeiten warten. Das Wasser bahnt sich sonst erneut seinen Weg durch die Mauer - und zerstört die Tapete beziehungsweise die Wand wieder. Erst, wenn alles wirklich trocken ist, können die Handwerker loslegen. Der Prozess kann jedoch durch versierte Trocknungsmaßnahmen beschleunigt werden. Hochleistungstrockner trocknen die betroffene Stelle binnen weniger Tage oder Wochen. Je nach Ausmaß des Schadens. Malern und Tapezieren nach einem Wasserschaden - nichts für Anfänger Ist alles trocken, kann der Hand- oder Heimwerker loslegen. Die Maler- und Tapezierarbeiten sind in diesem Fall noch relativ einfach. In dem betroffenen Bereich wenn nötig neuen Putz auftragen und dann neu tapezieren. Anschließend kann die Tapete gestrichen werden. In der Regel reicht es aber nicht, nur diesen Bereich zu streichen. Wandfarben verändern sich mit der Zeit. Vor allem dann, wenn in dem Raum geraucht wird. Im Zweifelsfall muss also der ganze Raum neu gestrichen werden. Andernfalls fallen die betroffenen Stellen immer auf. Ein Unterschied, der sich auch nicht mit der Zeit von alleine angleicht. Wer bei einem Wasserschaden ein professionelles Trocknungsunternehmen engagiert, kann dort auch gleich die nachgelagerten Arbeiten in Auftrag geben. Viele Unternehmen bieten alles aus einer Hand, wie der Michael Grübel Trocknungsfachbetrieb. Wer zahlt die Arbeiten? Nach deutschem Recht zahlt stets der, der Verursacher eines Schadens ist. Hat also die leckende Waschmaschine des Nachbarn den Schaden verursacht, muss dieser auch für den Schaden aufkommen. So einfach ist die Schuldfrage jedoch nur selten geklärt. Manchmal ist auch einfach niemand verantwortlich. In diesem Fall kommt die Gebäudeversicherung für die Arbeiten auf. Diese übernimmt auch die Regulierung des Schadens in einer Mietwohnung. Voraussetzung dafür ist, dass der Mieter bereits einen beginnenden Schaden an seinen Vermieter meldet. Also dann, wenn er den ersten Wasserfleck an der Wand entdeckt hat - auch wenn die Ursache unklar ist.