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Bei Energiesparlampen kommt es auf Lumen an

Angaben auf Lampenverpackungen richtig nutzen

Der 1. September 2010 war der Stichtag für die zweite Stufe des EU-Glühlampenausstiegs. Es begann der Abverkauf der 75-Watt-Glühlampen, die nach und nach vom Markt verschwinden werden. Der Ersatz in Form von Energiesparlampen und LED-Lampen liegt bereit. Mehr Transparenz beim Kauf der energieeffizienten Lampen stellen neue Bestimmungen für die Gestaltung der Verpackungen sicher.

Künftig müssen auf den Lampenkartons neben dem bekannten EU-Energieeffizienzlabel beispielsweise die Helligkeit, die Lebensdauer, die Lichtfarbe, die Schaltfestigkeit, die Aufstartzeit und der Quecksilbergehalt angegeben sein. Falls auf der Verpackung die neuen Sparlampen mit den alten Glühlampen verglichen werden, sind bestimmte Vergleichsregeln einzuhalten. „Das EU-Energielabel und die Helligkeitsangabe in Lumen sind die wichtigsten Hinweise auf die Qualität einer Lampe“, sagt Christoph Seidel, Pressesprecher des Lampenherstellers Megaman.
 
Eine Energiesparlampe erfüllt die beste Effizienzklasse A, eine Halogenlampe Klasse C und eine Glühlampe nur Klasse E. Die Helligkeit wird nicht über die Stromaufnahme in Watt, sondern über den Lichtstrom mit der Maßeinheit Lumen beurteilt. Gute Energiesparlampen und LED-Lampen sind lichtstärker, als es die Effizienzklasse A verlangt. „Beispielsweise beträgt die Helligkeit einer 60-Watt-Glühlampe etwa 700 Lumen“, erklärt Seidel. „Annähernd diesen Wert sollte auch die Sparlampe haben. Sehr effiziente Energiesparlampen bringen die 700 Lumen schon mit 11 Watt.“ Aus technischen Gründen enthalten Energiesparlampen eine sehr geringe Menge Quecksilber – etwa zwei bis drei Milligramm. Als erster Hersteller hat Megaman seit Jahren das besonders giftige Flüssigquecksilber aus dem gesamten Energiesparlampen-Sortiment verbannt.
 
„Wir verbinden das Quecksilber mit anderen Metallen zu einer speziellen, festen Legierung“, sagt Pressesprecher Christoph Seidel. „Beim Zerbrechen einer solchen Amalgam-Energiesparlampe besteht keine Gesundheitsgefahr durch giftigen Quecksilberdampf.“ Verbrauchte Energiesparlampen und LED-Lampen enthalten wiederverwendbare Bauteile und sind recycelbar. Sie dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern sind im kommunalen Wertstoffhof abzugeben. Mehr unter www.megaman.de.