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Altersgerechtes Wohnen – auf diese Förderprogramme können Sie bauen

Altersgerechtes Wohnen – auf diese Förderprogramme können Sie bauen

Der Bedarf an altersgerechten Wohnungen steigt. In nicht einmal 30 Jahren werden mehr als 30 Prozent der Bevölkerung über 60 Jahre alt sein. Der demografische Wandel führt langsam aber sicher zu einem Umdenken auf dem Wohnungsmarkt. In Zukunft wird es immer mehr Menschen geben, die aufgrund altersbedingter Mobilitätseinschränkungen auf barrierefreie Wohnungen angewiesen sind. Doch schon heute wird das Angebot an bezahlbaren, barrierefreien Wohneinheiten der Nachfrage nicht gerecht. Der KfW zufolge tun sich im Bereich altersgerechtes Wohnen große Versorgungslücken auf. Bereits im Jahr 2013 stand dem Bedarf von 2,7 Millionen barrierefreien Wohnungen ein Bestand von lediglich 700.000 Wohneinheiten gegenüber. Experten gehen bis zum Jahr 2030 von einem Investitionsbedarf von rund 50 Milliarden Euro aus. Eigentümer sind daher gut beraten, schon heute an morgen zu denken. Wer den Neubau einer Immobilie in Erwägung zieht, sollte von Beginn an eine barrierefreie Gebäudegestaltung ins Auge fassen. Sinnvoll ist, bereits bei der Planung auf schmale Türen, Schwellen und Stufen zu verzichten. Treppen sollten in einer Breite angelegt werden, die den späteren Einbau eines Schrägaufzugs ermöglicht. Entsprechende Modelle sind für gerade und kurvige Modelle verfügbar. Im Badezimmer bieten sich bodengleiche Duschen und ergonomische Amateuren an. Bei bereits bestehen Immobilien lassen sich altersgerechte Umbaumaßnahmen oft mit Sanierungsarbeiten kombinieren. Seit dem 01. Oktober 2014 können Eigentümer und Mieter Zuschüsse beantragen, die dem Abbau von Barrieren, einer erhöhten Einbruchssicherheit und einer grundlegenden energetischen Sanierung zugutekommen. Insgesamt 54 Millionen Euro stellt der Bund bis zum Jahr 2018 als Zuschussvariante zum KfW Kreditprogramm "Altersgerechtes Umbauen" zur Verfügung. Neben einem Wohneigentumsprogramm zur Finanzierung selbst genutzten Eigentums bietet die KfW im Rahmen des Kreditprogramms zinsgünstige Darlehen zur Förderung von Modernisierungsmaßnahmen. Neubau, Ersterwerb und Ausbau einer Immobilie lassen sich zudem durch einkommensabhängige Baudarlehen mit Landesmitteln fördern. Diese werden in der Regel durch das jeweilige Landesförderinstitut abgewickelt. Je nach Bundesland gelten jedoch andere Förderbedingungen. Selbst genutzter Wohnraum, der der Altersvorsorge dient, lässt sich seit dem 01. August 2008 zudem im Rahmen der Eigenheimrente fördern. Diese umfasst seit dem 01. Januar 2014 auch altersgerechte Umbauten.