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Steuervorteile und Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen

(epr) Ein nüchterner Blick auf die letzte Heizkostenabrechnung lenkt den Fokus schnell auf das Thema Energieeffizienz. Sie ist ein wichtiger Schritt, wenn es darum geht, komfortabler zu wohnen und dabei Energie zu sparen. Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden nun besser gefördert. Das lohnt sich, da die Förderung in vielen Fällen höher als die Mehrkosten für den Wärmeschutz ist.

Steuervorteile und Zuschüsse

Neu ist der Steuerbonus für Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Wärmedämmung, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind. Sie können für einen befristeten Zeitraum mit maximal 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, verteilt auf drei Jahre. Die KfW erhöht ihre Investitions- und Tilgungszuschüsse auch für Sanierungsmaßnahmen zum Effizienzhausstandard. Mehr Informationen zu den Förderkonditionen gibt es in der IVPU Broschüre „Förderprogramme für die energetische Sanierung“ auf www.daemmt-besser.de Der Hausbesitzer muss sich allerdings zwischen Steuervorteilen und KfW-Förderung entscheiden. Eine Kombination beider Fördermaßnahmen ist nicht möglich. Bevor die Entscheidung für eine finanzielle Unterstützung fällt, sollte man deshalb drei Kriterien beachten.

  • Zunächst gelten für die förderfähige Dämmung von Bauteilen wie Dachflächen, Wände oder Geschossdecken technische Anforderungen, die erfüllt und nachgewiesen werden müssen. Beim Steuerbonus reicht hierfür die Fachunternehmererklärung des ausführenden Handwerkers, bei der KfW ist eine Energieberatung Pflicht.
  • Ebenfalls empfiehlt sich für einen effizienten baulichen Wärmeschutz eine Hochleistungsdämmung, wie Sanierungslösungen mit PU-Dämmung. Sie reduzieren den Wärmedurchgang auf ein Minimum und erfüllen die Anforderungen an die Förderung mit schlanken Aufbauten. Das schafft Platz und nach der Sanierung mehr Raum fürs Wohnen.
  • Zu beachten ist auch, dass die Steuerermäßigungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Ein Antrag vor Beginn der Arbeiten ist nicht erforderlich. Die KfW-Förderung hingegen muss in jedem Fall vor Beginn der Sanierung von einem Energieberater beantragt werden.