HEIZUNGS-
FÖRDERUNG
Zuschuss von
BAFA, KfW & Staat
 

Heizungsförderung: Zuschuss von BAFA, KfW & Staat


In Deutschland sollen die Treibhausgasemissionen bis 2050 gegenüber 1990 um 80 Prozent verringert werden. Um dieses Klimaziel zu erreichen, fördert die Bundesregierung gezielt die Nutzung erneuerbarer Energien. Hier erfahren Sie welche Heizungsarten vom Staat gefördert werden und was dabei beachtet werden muss. 



Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) ist die für die Abwicklung der staatlichen Förderung für u. a. Pelletheizungen und Solaranlagen vom Gesetzgeber eingerichtete zuständige Stelle. Die bisherigen BafA-Anreizprogramme wie das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) und das Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ des Marktanreizprogramms (MAP) sind seit 1. Januar 2021 in den Richtlinien der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Die BafA gewährt u.a. Zuschüsse für das Heizen mit erneuerbaren Energien im Rahmen der Einzelmaßnahmen der BEG (BEG EM). 

Generell gilt, dass Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, 2021 stillgelegt werden müssen. Die BafA fördert Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung wie beispielsweise der Einbau einer Solarthermieanlage, einer Hybridheizung, einer modernen Gasheizung, einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage. Ölheizungen werden nicht mehr gefördert. Die Kosten für eine intensive Beratung durch einen professionellen Energieberater werden übrigens auch durch die BAFA subventioniert.
 
Foto: epr/IWO


Foto: epr/VDMA
Über die Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können im Rahmen von Förderprogrammen der Bundesregierung günstige Kredite und Zuschüsse u.a. zugunsten des Umweltschutzes beantragt werden. Die KfW fördert beispielsweise die Heizungserneuerung und den Wechsel von Öl- auf Gasheizungen sowie die Installation von Wärmepumpen. Als Faustregel gilt, dass ein 20 Jahre alter Heizkessel in der Regel ausgetauscht werden sollte. Achtung: Ihr Förderantrag muss unbedingt vor Baubeginn von der KfW genehmigt sein – eine nachträgliche Bezuschussung ist nicht möglich. Bei der Zahlung von Fördergeldern handelt es sich übrigens nicht um einen Kredit, das Geld muss also nicht zurückgezahlt werden. Die Beantragung und Abwicklung läuft über die Hausbank des Antragstellers. Die Begleitung der Heizungsmodernisierung durch einen Energieberater ist in jedem Falle sinnvoll, jedoch keine Voraussetzung für eine Förderung.
 

3. Heizungsförderung vom Staat: Klimapaket und BEG


Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wendet sich an die Besitzer von Wohn­gebäuden, Eigentums­wohnungen sowie von Ein- und Mehr­familien­häusern. Die BEG Förderung 2021 umschließt alle energetischen Maßnahmen, die zum Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe führen. Das Klimapaket der Bundesregierung unterstützt die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses sowie einzelne ener­getische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien. Die Förderhöhe beträgt bis zu 75.000 Euro­ (Tilgungs-)zuschuss. Zusätzlich gefördert werden die (notwendige) Fach­planung sowie die Baube­gleitung durch eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten. Beantragbar sind entweder Kredite mit günstigen Zinsen, die nicht komplett zurück­gezahlt werden müssen oder ein alternativer Zuschuss zur Reduzierung der individuellen Ausgaben. Weitere Informationen finden Sie auf der BEG-Webseite.

 


Gerade bei älteren Heizungen lohnt sich die Erneuerung oder Modernisierung. Solange der alte Heizkessel noch voll funktionstüchtig ist, bestehen eine Vielzahl an kostengünstigen Heizungsoptimierungsmöglichkeiten, mit denen man die Heizung von einem qualifizierten Handwerker modernisieren und effektiver betreiben kann. Hierzu zählen beispielsweise:
 
 
Muss die Heizung etwa auf Grund ihres hohen Alters sowieso erneuert werden, gilt es zu entscheiden, auf welches Heizungssystem umgerüstet wird. Da das Thema sehr komplex ist, sollte unbedingt die Beratung durch einen Fachmann erfolgen. Hier geben wir Ihnen einen Überblick zu den Heizungsarten.
 


Die Sanierung oder Neuinstallation einer Heizung ist mit hohen Investitionskosten verbunden. Mit der KfW-Förderung und der BAfA-Förderung stehen dafür zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die auch miteinander kombiniert werden können. So kann zumindest ein Teil der Kosten über Zuschüsse gedeckt werden.

Die steuerliche Förderung der Heizungserneuerung am selbstgenutzten Wohneigentum ist bereits seit 2020 möglich. Hausbesitzer konnten über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Investitionskosten für die Heizungsanlage in der Steuererklärung geltend machen und somit von einem Zuschuss profitieren.

Seit 2021 werden die Förderprogramme für energetische Sanierungen – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) – und für energieoptimierte Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst. Eine gleichzeitige Beanspruchung der steuerlichen Förderung und der Förderung über das Marktanreizprogramm ist nicht möglich.

Gefördert werden bei Heizungsanlagen im Neubau beispielsweise thermische Solarkollektoranlagen (bis zu 30%), Biomasseanlagen, bzw. Pelletheizung (bis zu 30 %) und effiziente Wärmepumpenanlagen (bis zu 45 %) gefördert. Bei Neuinstallation gelten aber immer höherer Ansprüche als bei Modernisierungen im Gebäudebestand. 

Die Sanierungsmaßnahme muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das die Umsetzung der Sanierung bescheinigt und eine Rechnung ausstellt. Diese muss dann dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorgelegt werden.

 



Die Anträge für die Heizungsförderung sind direkt online über das elektronische BAFA Antragsformular zu stellen. Wichtig ist, dass der Antrag noch vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt wurde. Nach dem Ausfüllen und Versenden erhält der Antragsteller zunächst eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Sobald diese vorliegt, kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Die mitgesendete Erklärung „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben”  muss ausgefüllt, unterschrieben und im „Upload-Bereich” im „Online-Portal” hochgeladen werden.

Nach erfolgter positiver Prüfung des Antrags versendet das BAFA den Zuwendungsbescheid per Post. Darin angegeben ist der Bewilligungszeitraum, in der Regel neun Monate, der Ihnen bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlage bleibt. 

Senden Sie Ihre „Verwendungsnachweiserklärung” an das BAFA – so können Sie weitere Boni beantragen. Sie finden Ihre persönlichen Zugangsdaten auf den Seiten drei und vier Ihres Zuwendungsbescheides. Ergänzen Sie Ihre Verwendungsnachweiserklärung durch die Übermittlung weiterer Nachweisunterlagen wie beispielsweise Rechnungen und Fachunternehmererklärungen. Ihre Nachweisunterlagen müssen der BAFA bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorliegen.

Der Zuschuss wird Ihnen nach positiver Prüfung überwiesen. Weitere Details zur BAFA Förderung unter www.bafa.de