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Viel mehr als nur Schall und Rauch

Worauf Mieter und Eigentümer beim Thema Rauchmelder achten sollten

Das Thema Brandschutz ist in Deutschland aktueller denn je. Besonders nachts besteht ein erhöhtes Risiko. Denn Brandherde, meist ausgelöst durch technische Defekte, bleiben von den Schlafenden unbemerkt. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch: 95 Prozent der Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Rauchmelder im privaten Wohnraum sind daher lebensrettende Helfer und ihre Installation ist in mittlerweile 13 Bundesländern Pflicht - wenn auch teilweise noch mit Übergangsfristen für Bestandsbauten. Zuständig für den Einbau der Melder ist meist der Eigentümer beziehungsweise Vermieter. Ohne regelmäßige Wartung jedoch ist ein Rauchmelder langfristig in seiner Funktion eingeschränkt und wird zu spät oder gar nicht vor Brandrauch warnen. In vielen Bundesländern fällt diese Aufgabe dem Vermieter oder Eigentümer zu, der sie selbst ausführen, dem Mieter übertragen oder ein externes Unternehmen damit beauftragen kann. Für den Versicherungsschutz über die Hausrat- oder Gebäudeversicherung gilt, dass alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen zu beachten sind. Damit Vermieter sicher sein können, dass die Rauchmelder nicht nur fachmännisch eingebaut werden, sondern auch die regelmäßig erforderliche Wartung erhalten, sollten sie auf die Qualifikation des Dienstleisters achten, wie etwa den bundesweiten Standard "Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" des Forums Brandrauchprävention. Ist man als Mieter zur Wartung verpflichtet, heißt es: die Bedienungsanleitung aushändigen lassen sowie die korrekte Installation und Platzierung in Schlaf- und Kinderzimmer sowie im Flur überprüfen. Im Anschluss kontrolliert der Bewohner, ob die Rauchmelder äußere Schäden aufweisen und ihre Öffnungen für den Raucheintritt frei von Staub und Schmutz sind. Den Funktionstest löst man durch Drücken der Prüftaste aus. Bleibt das akustische Testsignal aus, müssen entweder die Batterien oder, wenn das nicht hilft, das ganze Gerät ersetzt werden. Rauchmelder mit nicht auswechselbaren Batterien, etwa Geräte mit dem "Q"-Zeichen, sind nach Herstellerangaben auszutauschen, in jedem Fall aber sobald die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt. Mehr zur aktuellen Gesetzgebung und zur Gerätewartung durch Mieter oder Eigentümer unter www.rauchmelder-lebensretter.de.