Windsogsicherung einbauen und Steuern sparen
(epr) Wetterextreme sind in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. Vom Rekord-Sommer mit über 40 Grad bis hin zu Sturmtiefs bekommt auch Deutschland die Auswirkungen des Klimawandels deutlich zu spüren. Insbesondere bei heftigen Windböen besteht ein erhöhtes Risiko für Sach- und Personenschäden. Im Falle mangelhaft befestigter Dachdeckungen können sich Pfannen lösen und Schäden verursachen.
Professionelle Windsogsicherung und regelmäßige Wartung
Das A und O sind deshalb eine professionelle Windsogsicherung und eine regelmäßige Wartung. Nicht umsonst sind Hausbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Immobilie in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und müssen dies im Zweifel auch vor Gericht beweisen können. Dachdeckerbetriebe und Immobilienbesitzer, denen langlebige Qualität wichtig ist, nutzen die optimal auf das Dach zugeschnittenen Sturmklammern des Unternehmens Friedrich Ossenberg-Schule (FOS): Die mindestens korrosionsgeschützten Metallklammern fixieren die Dachpfannen zuverlässig auf der Traglattung und sorgen für einen sicheren Halt. Auch in Sachen Sturmschutz gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Denn selbst, wer versichert ist, ist damit nicht immer automatisch auch auf der sicheren Seite. Zwar werden verschiedene Schäden am eigenen Haus, der eigenen Einrichtung oder dem eigenen Auto in der Regel von Wohngebäude-, Hausrat- und Vollkaskoversicherung gedeckt. Wird jedoch fremdes Eigentum wie das Haus oder der PKW des Nachbarn durch umstürzende Bäume oder herunterfallende Dachpfannen beschädigt, haftet der Eigentümer, wenn er seine Verkehrssicherheitspflicht verletzt hat.
Gute Neuigkeiten für Immobilienbesitzer
Für alle, die im Zeitraum vom 31. Dezember 2019 bis zum 1. Januar 2030 energetische Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise die Wärmedämmung von Dachflächen abgeschlossen haben, gibt es gute Neuigkeiten: Immobilienbesitzer können von nachhaltigen Steuer-Erleichterungen profitieren – für jedes selbstgenutzte Objekt innerhalb der EU kann im Laufe von drei Jahren nach der Sanierung ein Förderbetrag von insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 40.000 Euro, abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Sanierungen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und die Eigentümer nicht zusätzlich eine KfW-Förderung für das Projekt beantragt haben.