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Hausverkauf

Welche Steuern fallen beim Verkauf eines Hauses an?

Kauf oder Verkauf eines Hauses markieren oft einen Wendepunkt im Leben. Und als ob dieses Kapitel nicht schon aufregend genug wäre, müssen sich angehende Hausverkäufer auch noch mit dem Thema Steuern beschäftigen. Es ist wichtig zu wissen, welche Steuern genau beim Verkauf einer Immobilie fällig werden, bevor Sie diesen Prozess in Angriff nehmen. Lesen Sie weiter, um mehr über die Steuerbelastung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wohneigentum zu erfahren.

Warum sollte das Thema Steuern beim Verkauf eines Hauses beachtet werden?

Die Immobilienpreise in Deutschland steigen seit Jahren, ein Hausverkauf kann daher sehr lohnend sein. Der Verkaufsprozess wird oft durch Steuern erschwert, die Sie vielleicht nicht kennen. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen, sollten Sie sich besonders über die Spekulationssteuer informieren, die für jede Immobilie anfällt, die während der Zeit, in der sie in Ihrem Besitz war, erheblich an Wert gewonnen hat. Darüber hinaus müssen Sie eventuell auch damit rechnen, Gewerbesteuer bezahlen zu müssen.

Diese Steuern können beim Hausverkauf anfallen

Für Privatpersonen gibt es in Deutschland zwei relevante Steuerarten, die beim Verkauf einer Immobilie fällig werden können: die Spekulationssteuer und die Gewerbesteuer. In diesem Abschnitt erläutern wir die Bedeutung dieser Steuern und klären, wann sie anfallen können. Das hilft, mögliche finanzielle Belastungen zu minimieren und den Verkaufsprozess so reibungslos wie möglich ablaufen zu lassen.


Die Spekulationssteuer
Der Verkauf von Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach Kauf kann zur Zahlung einer Spekulationssteuer führen. Die Höhe hängt dabei von den Veräußerungsgewinnen, sonstigen Einkünften und vom Einkommenssteuersatz ab. Die Frist kann auf drei Jahre reduziert werden, wenn das Haus selbst genutzt wird. Kosten für Makler, Werbung, Notar, Grunderwerbsteuer und Vorfälligkeitsentschädigung können die Steuerlast reduzieren.

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung wird keine Steuer fällig, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich vom Eigentümer selbst genutzt wurde oder zu eigenen Wohnzwecken diente (gemäß § 23 Einkommensteuergesetz). Das bedeutet, dass in diesem die Spekulationssteuer selbst dann nicht anfällt, wenn Sie Ihr Haus innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf verkaufen.


Die Gewerbesteuer
Gewerbesteuer ist eine Steuer, die Unternehmen und Selbstständige in Deutschland auf ihre Gewinne zahlen müssen. Bei einem rein privaten Immobilienverkauf muss daher in der Regel keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Diese Steuerart kommt vor allem bei professionellen Immobilienhändlern und nicht bei privaten Verkäufen zum Tragen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie mehr als drei Immobilien besitzen und diese zu Vermietungszwecken angekauft wurden, kann dies als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden und zur Erhebung von Gewerbesteuer führen. Diese Regelung wird daher auch als Drei-Objekt-Grenze bezeichnet.


Muss zusätzlich auch Umsatzsteuer gezahlt werden?
Umsatzsteuer gilt nur für gewerbliche Tätigkeiten, also beispielsweise beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen. Ein privater Verkauf einer Immobilie wird jedoch als privates Veräußerungsgeschäft angesehen und unterliegt daher in der Regel nicht der Umsatzsteuerpflicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, die unter bestimmten Umständen der Umsatzsteuer unterliegen können, beispielsweise bei professionell vermieteten Immobilien.

Fazit: Steuern beim Hausverkauf

Der Verkauf eines Hauses kann ein Wechselbad der Gefühle sein. Mit der richtigen Vorbereitung ist es aber möglich, diesen Prozess nervenschonend zu meistern. Das Wissen über möglicherweise anfallende Steuern sollten Sie sich vor dem Abschluss eines Kauf- oder Verkaufsvertrags für eine Immobilie unbedingt aneignen. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie zusätzlich mit Fachleuten wie Steuerberatern oder auf Steuerrecht spezialisierten Anwälten sprechen.