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Viele Energieausweise sind falsch

Wer eine Immobilie verkaufen will, braucht einen Energieausweis. Dieses Dokument soll Käufer über Heizanlage und Dämmung sowie über die zu erwartenden Kosten für Warmwasser und Heizung informieren. Man unterscheidet zwei verschiedene Typen: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf den Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Die Aussagekraft ist gering. "Häufig entspricht der ermittelte Verbrauchswert nicht der tatsächlichen Energieeffizienz des Gebäudes, weil sie vom Verhalten des Nutzers abhängig ist", sagt Immobiliengutachter Dipl. Ing. Herbert Kaiser aus München. Viele Senioren leben beispielsweise in älteren Einfamilienhäusern, in denen nur wenige Räume beheizt werden. "Hier kommen bei ungedämmten Häusern aus den 50ern Verbrauchswerte heraus, die annähernd Neubauten entsprechen", ergänzt Kaiser. Wer sich hierauf verlässt, kann eine böse Überraschung bei den monatlichen Energiekosten erleben. "Angesichts steigender Energiepreise ist gut beraten, wer sich durch einen eigenen Gutachter Gewissheit über die zu erwartenden Kosten verschafft", rät Jens Gause, Geschäftsführer von Der Hausinspektor GmbH. Viele Verkäufer scheuen zudem die hohen Erstellungskosten des Energieausweises, die bei einem Einfamilienhaus bis zu 600 Euro betragen können. "Bei nur circa der Hälfte aller verkauften Immobilien liegt ein Energieausweis vor und davon sind die meisten Ausweise verbrauchsorientiert", sagt Jens Gause. Deshalb sollte insbesondere beim Kauf einer älteren Immobilie neben den allgemeinen Baumängeln wie Feuchtigkeit auch die Wärmedämmung von unabhängigen Gutachtern geprüft werden. Die Spezialisten von Der Hausinspektor GmbH überprüfen Keller, Dach, Fenster und Heizungsanlage. Die Mängel und deren Sanierungsbedarf werden analysiert, der Wert der Immobilie festgesetzt, dann bei der Preisverhandlung beraten. Häufig lassen sich durch die Begutachtung seitens Der Hausinspektor GmbH deutliche Ersparnisse erzielen. Nur bei Kauf wird ein Erfolgshonorar auf die erzielte Ersparnis fällig.