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Tipps zum Immobilienerwerb via Zwangsversteigerung

(epr) Zwangsversteigerungstermine sind kein Grund zur Freude. In der Regel muss eine liebgewonnene Immobilie zu Geld gemacht werden und den Noch-Besitzern fällt es sehr schwer, sich von ihrem Zuhause, einem Ort voller Erinnerungen, zu trennen. Für diejenigen, die nach einem günstigen Haus oder einer Wohnung suchen, stellen Zwangsversteigerungen beim Amtsgericht jedoch unter Umständen die perfekte Alternative zum Kauf dar, lassen sich doch meist rund 40 Prozent gegenüber dem herkömmlichen Marktpreis einsparen.

Ersteigertes Objekt kann nicht zurückgegeben werden

Kommt eine Immobilie unter den Hammer, läuft das Verfahren über das Amtsgericht. Man unterteilt in Vollstreckungsversteigerungen und Teilvollstreckung: Im ersten Fall kann der Eigentümer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen; im zweiten Fall können sich die Besitzer – zum Beispiel Ehepaare oder Erbgemeinschaften – nicht einigen, wie sie den Wert des Objekts unter sich aufteilen können. „So oder so, in beiden Fällen können bei der Ersteigerung Fallen lauern“, warnt Stephan Scharfenorth vom unabhängigen Baufinanzierungsportal Baufi24. „Man kann das ersteigerte Objekt in der Regel nicht mehr zurückgeben: Deshalb sollte man keinesfalls blauäugig bieten, sondern lieber im Vorfeld einen gründlichen Blick in die Versteigerungsakte werfen.“

Vor dem Ersteigern eines Hauses gründlich über das Objekt informieren

Dort finden sich unter anderem Informationen über die Lage, das Baujahr, die Wohn- beziehungsweise Grundstücksfläche, etwaige Mängel und vieles mehr. „Um die Angaben zu überprüfen, ist zusätzlich eine Besichtigung der Immobilie vor Ort ratsam“, empfiehlt Scharfenorth. „Mithilfe eines Experten kann man das Objekt auf Herz und Nieren testen und mehr Sicherheit erhalten.“ Nicht vergessen: Wie beim regulären Hauskauf auch, sollte man unbedingt einen Blick in das Grundbuch und das Baulastenverzeichnis werfen. Mit einer Zwangsversteigerung sind nämlich nicht automatisch alle Lasten getilgt. Zudem sollten sämtliche Baugenehmigungen vorliegen – sonst gibt es später ein böses Erwachen. Erst wenn alle wichtigen Daten ermittelt und geprüft sind, gilt es, die Finanzierung zu klären. Nur dann gelingt es, bei einer Zwangsversteigerung auch wirklich ein Schnäppchen zu machen. Weitere Informationen hält der Baufi24-Ratgeber „Immobilien- und Baufinanzierung“ bereit, der im Internet unter www.baufi24.de erhältlich ist.

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Via Zwangsversteigerung kann man günstig zum Traumhaus gelangen. Wichtig vor dem Bieten: Alle Fakten gründlich prüfen, denn sonst kann es ein böses Erwachen geben. (Foto: epr/Baufi24/fotolia/Gunnar Nienhaus)