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Abschied vom Energieeffizienzhaus 70

Neue, anspruchsvollere Standards sorgen für mehr Energieeffizienz

Über viele Jahre galt das KfW-Effizienzhaus 70 als Paradebeispiel für ein Eigenheim, das Energie spart, denn es benötigte nur 70 Prozent des erlaubten Jahresprimärenergiebedarfs. Gleichzeitig ist es der Mindeststandard, der im Neubau erreicht werden muss, um eine KfW-Förderung zu erhalten. Auch deshalb war die Nachfrage groß. Von 2009 bis Ende 2015 wurden circa 520.000 Wohneinheiten in KfW-Effizienzhäusern 70 gefördert. So konnten der Wärmeenergiebedarf von Gebäuden und damit der schädliche CO2-Ausstoß in Deutschland erheblich reduziert werden. Aber Bauherren können auch noch weitergehen und den Effizienzhausstandard 55 oder 40 anstreben.  „Das Bewusstsein von Bauherren und Bauunternehmen für ein energieeffizienteres Bauen und Wohnen hat sich äußerst positiv entwickelt“, sagt Markus Schönborn von der KfW. Es zeige, dass das Prinzip Energiestandard funktioniert. Die Zeit ist daher reif, die bestehenden Normen zu überdenken und anzuheben, um dem Klimawandel weiter vorzubeugen. Seit dem 1. Januar 2016 entspricht das KfW-Effizienzhaus 70 fast dem gesetzlich geforderten Mindeststandard und wird ab dem 1. April 2016 daher nicht mehr von der KfW gefördert. Die finanzielle Unterstützung der beiden Standards 55 und 40 bleibt bestehen und Bauherren werden von der KfW Bankengruppe mit einem zinsgünstigen Kredit sowie mit einem attraktiven Tilgungszuschuss belohnt. Hinzu kommt außerdem der neue Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Da es sich um ein ganz besonders zukunftsweisendes Konzept handelt, beträgt der Tilgungszuschuss 15 Prozent. Um ihn zu erhalten, müssen 40 Prozent des durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegten Jahresprimärenergiebedarfs unterschritten und weitere technische Anforderungen erfüllt werden: So gehören zu den Fördervoraussetzungen eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien, ein stationäres Batteriespeichersystem - ein Stromspeicher also -, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie die Visualisierung von Stromerzeugung und -verbrauch über ein bestimmtes Benutzerinterface. Für alle Standards muss das Darlehen bei der KfW Bankengruppe über die Hausbank beantragt werden. Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Bau- oder Kaufvorhabens und Nachweis des geförderten Standards gutgeschrieben. Mehr unter www.kfw.de.