Durchbruch für die energetische Sanierung
Mietrechtsänderungsgesetz begünstigt den Einbau von KWK-Anlagen
Bis in den Mai 2013 konnte es außerordentlich schwierig sein, in Wohnungseigentümergemeinschaften Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) zu nutzen. Durch die Gesetzeslage und bisherige Rechtsprechung war nämlich der Einbau einer KWK-Anlage - und sei dieser wirtschaftlich und ökologisch noch so wünschenswert gewesen - immer von der einheitlichen Zustimmung der Eigentümergemeinschaft abhängig. Dies resultierte aus der Annahme, dass der Einbau immer eine bauliche Veränderung der Immobilie im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) nach sich zog, mit dem alle Eigentümer einverstanden sein mussten. Diesem unglücklichen Umstand hat sich der Gesetzgeber nun angenommen und mit dem Mietrechtsänderungsgesetz Abhilfe geschaffen. Dadurch kann der Einbau einer KWK-Anlage nun erheblich vereinfacht werden. Nach Willen der Bundesregierung sollen Energieeffizienz gefördert und Anreize zur energetischen Sanierung geschaffen werden. So können in einer Reihe von Fällen bauliche Veränderungen der Immobilie als wünschenswerte energetische Modernisierung oder als Anpassung an den Stand der Technik angesehen werden. Eine solche Modernisierung liegt etwa vor, wenn durch die bauliche Veränderung nicht erneuerbare Primärenergie eingespart und somit das Klima nachhaltig geschützt wird. Das wiederum spielt der Kraft-Wärme-Kopplung in die Hände, die durch ihre effektive Nutzung von nicht erneuerbarer Primärenergie - etwa Erdgas oder Heizöl - zu einer erheblichen Effizienzsteigerung der Wärme- und Energieversorgung eines Hauses beiträgt und dabei gleichzeitig die Umwelt entlastet. Wenn zudem durch den Einbau einer KWK-Anlage die Eigenart der Wohnanlage nicht beeinträchtigt und kein Wohnungseigentümer unbillig benachteiligt wird, kann die Wohnungseigentümer-gemeinschaft von nun an mit einem Mehrheitsentscheid von mindestens dreiviertel aller Eigentümer und 50 Prozent der Eigentumsanteile - der sogenannten doppelt qualifizierten Mehrheit - den Einbau einer KWK-Anlage beschließen. Die Blockadehaltung Einzelner soll nach Willen des Gesetzgebers der Effizienzsteigerung im Wohnungsbau nicht mehr im Wege stehen. Mehr Informationen zur KWK und ihren diversen Anwendungsbereichen gibt es beim Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. unter www.bkwk.de.
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