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Rauchmelder

Hauseigentümer haben Nachholbedarf beim Brandschutz

(epr) Trotz gesetzlicher Vorschrift hat die Hälfte der deutschen Eigenheimbesitzer ihren Wohnraum nicht ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet. Dies ergab eine repräsentative Studie eines Rauchmelder-Herstellers. Für die Auswertung wurden alle Bundesländer herangezogen, in denen die gesetzliche Mindestanforderung von je einem Gerät pro Schlafraum, Kinderzimmer und als Rettungsweg dienendem Flur gilt. Ausgenommen waren Sachsen, Berlin und Brandenburg. Dort ist die Ausstattung von Bestandbauten nicht vorgesehen oder erst Ende 2020 verpflichtend. 

Länderspezifische Rauchmelder-Pflicht

Die deutschen Feuerwehren betonen seit Jahren die lebensrettende Funktion der Geräte: „Rauchmelder helfen, Feuer rechtzeitig zu entdecken, sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. So können Brandopfer verhindert werden“, erklärt Hermann Schreck, ständiger Vertreter des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Stellt sich die Frage, warum so viele ihr Haus trotzdem nicht richtig ausstatten. Mangelndes Wissen über die genauen Inhalte der gesetzlichen Vorschrift könnte ein Grund sein, denn die Rauchmelder-Pflicht wurde nicht bundesweit einheitlich, sondern länderspezifisch zu verschiedenen Zeitpunkten eingeführt. Was den Geltungsbereich betrifft, lässt sich jedoch zusammenfassen: egal, ob neu oder alt – die Pflicht gilt für Mietwohnungen und selbst genutzte Eigenheime gleichermaßen.

Wo Rauchmelder installiert werden müssen

Einzige Ausnahme ist Sachsen: Da gilt sie nur für Neubauten und umfangreiche Umbauten. Die Studie de Rauchmelder-Herstellers Ei Electronics macht deutlich, dass noch Aufklärungsbedarf besteht. Zwar haben 84 Prozent der Befragten mindestens einen Rauchmelder angebracht, aber nur in 50 Prozent der Haushalte sind die Geräte in allen vorgeschriebenen Räumen installiert. Dabei haben zu wenig Rauchmelder den gleichen Effekt wie ein Sicherheitsgurt, den man falsch anlegt: Sie gaukeln trügerische Sicherheit vor und können im Gefahrenfall doch kein Leben retten. Bleibt die Frage, in welchen Räumen ein Rauchmelder installiert sein muss? Als gesetzliche Mindestanforderung gilt: je ein Gerät pro Schlafraum, Kinderzimmer und als Rettungsweg dienendem Flur. Informationen, was die Rauchmelder-Pflicht in den einzelnen Bundesländern genau vorschreibt, finden sich auf www.rauchmelder-sind-pflicht.de.