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Kaufberatung vom Profi

Gutachter prüfen den Zustand von Immobilien und beugen Ärger vor

Seit Anfang Mai sind Immobilienbesitzer dazu verpflichtet, den Energieausweis für ihr Objekt ohne Nachfrage vorzuzeigen. Damit stärkt die Energieeinsparverordnung (EnEV) die Position von Kaufinteressenten: Wer in ein Gebäude einziehen oder investieren möchte, kann sich anhand des Dokuments ein genaues Bild davon machen, wie hoch dessen Energieeffizienz ist. So lässt sich schon im Vorfeld gut abschätzen, welche energetischen Nebenkosten später zu erwarten sind. Der Haken: Gebräuchlich sind sowohl der Energieverbrauchsausweis als auch der sogenannte Energiebedarfsausweis. Ersterer führt die Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre auf - und kann dadurch irreführend sein. Denn wenn beispielsweise nur einzelne Zimmer eines ganzen Hauses bewohnt wurden oder die Quadratmeter lediglich Zweitwohnung einer Person waren, die fast nie anwesend war, sind die Daten nicht aussagekräftig. "Der Verbrauchsausweis ist allein vom Verhalten der Bewohner abhängig", erläutert Jens Gause von Der Hausinspektor, "während dem Bedarfsausweis eine objektive Bewertung des energetischen Zustandes des Hauses, inklusive einer Einschätzung der vorhandenen Gebäudetechnik, zugrunde liegt, die sich an einem genormten Nutzerverhalten orientiert. Das ist weitaus zuverlässiger." Da die weniger geeigneten Verbrauchsausweise aber günstiger sind, zeigen viele Immobilienbesitzer nur diese aktiv vor. Die Experten von Der Hausinspektor empfehlen deshalb, einen eigenen Gutachter zu beauftragen - auch, um neben den energetischen ebenso die baulichen Mängel aufzudecken. Sie betreiben ein bundesweit aktives Netzwerk, das Privatpersonen dabei hilft, ein Haus zu einem angemessenen Preis zu kaufen: Erfahrene Spezialisten sichten das Objekt im Hinblick auf allgemeine Baumängel wie etwa Feuchtigkeit, prüfen die Wärmedämmung, kontrollieren Risse und analysieren den Sanierungsbedarf. Auf Basis ihrer Sichtung berechnen sie den Wert des Objekts und unterstützen bei den Preisverhandlungen. Neben einem geringen Grundhonorar wird im Fall eines Kaufs mit Preissenkung ein Erfolgshonorar auf die erzielte Ersparnis fällig. Weitere Informationen gibt es unter der kostenlosen Hotline 0800 9966332.