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Baubegleitende Qualitätskontrolle

Eine Baubegleitung sichert Zuschuss bei Sanierung

Die KfW schafft mit ihrem Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren” finanzielle Anreize für Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie in energetischer Hinsicht auf den neuesten Stand bringen wollen. Sanierungsmaßnahmen – darunter fallen beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, Keller- und Geschossdecken, Heizungserneuerung, Fenstertausch oder Lüftungseinbau – für Gebäude mit Bauantrag vor dem 1. Januar 1995 werden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit unterstützt.
 
Wer sich entschließt, dabei die Hilfe eines Experten, einen sogenannten Baubegleiter, in Anspruch zu nehmen, und sich für eine professionelle Baubegleitung entscheidet, erhält 50 Prozent der dafür anfallenden Kosten ? maximal 4.000 Euro pro Angestellter – als direkten Zuschuss auf sein Konto.
 
Von der individuellen Beratung durch einen Baubegleiter profitiert der Bauherr gleich doppelt: Es herrscht ein reduziertes Eigenrisiko sowie eine geringere finanzielle Belastung. Zu den Leistungen, die bei einer Baubegleitung gefördert werden, gehören: Detailplanung, Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung sowie Abnahme und Bewertung der Sanierung.
 
Voraussetzung für den Zuschuss ist die Teilnahme am Programm „Energieeffizientes Sanieren”. Eine Verbindung ist möglich, sofern die Summe der Fördermittel die förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Die Kombination mit einem Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) für die energetische Fachplanung und Baubegleitung ist nicht möglich.
 
Bauherren, die eine baubegleitende Qualitätssicherung in Anspruch und den Zuschuss in Anspruch nehmen möchten, müssen spätestens drei Monate nach Abschluss der qualifizierten Baubegleitung einen Antrag direkt an die KfW stellen. Mehr unter www.kfw.de/431