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Grundstückgewinnsteuer in Bern

Ein Leitfaden für Immobilienbesitzer

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine wichtige steuerliche Komponente beim Verkauf von Immobilien im Kanton Bern. Für Eigentümer ist es wichtig, die Grundlagen dieser Steuer zu verstehen, um finanziell gut vorbereitet zu sein und möglicherweise Steuern zu optimieren.

Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Die Grundstückgewinnsteuer wird beim Verkauf einer Immobilie auf den erzielten Gewinn erhoben. Sie betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die Liegenschaften im Kanton Bern veräußern. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem steuerlich maßgebenden Erwerbspreis, unter Berücksichtigung bestimmter Zu- und Abschläge.

Diese Steuer dient dazu, Wertsteigerungen von Grundstücken zu besteuern, die nicht auf eigene Leistungen des Eigentümers zurückzuführen sind, sondern beispielsweise durch allgemeine Marktentwicklungen oder öffentliche Infrastrukturmaßnahmen entstanden sind.

Berechnung der Grundstückgewinnsteuer

Die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer in Bern erfolgt nach einem festgelegten Schema. Grundsätzlich wird der Gewinn ermittelt, indem vom Veräußerungserlös die Gestehungskosten abgezogen werden. Zu den Gestehungskosten zählen:

Der Erwerbspreis: Dies ist der Preis, zu dem die Immobilie ursprünglich erworben wurde.

Wertvermehrende Aufwendungen: Hierzu gehören Investitionen, die den Wert der Immobilie nachhaltig erhöht haben, wie beispielsweise Renovierungen oder Anbauten.

Anrechenbare Aufwendungen: Dazu zählen Kosten, die direkt mit dem Erwerb oder der Veräußerung zusammenhängen, wie Maklerprovisionen, Notarkosten oder Grundbuchgebühren.

Der resultierende Gewinn wird dann mit dem entsprechenden Steuersatz multipliziert, um die zu zahlende Steuer zu ermitteln.

Steuersätze und Besitzesdauer

Ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer ist die Besitzesdauer. Je länger eine Immobilie im Besitz war, desto niedriger ist in der Regel der Steuersatz. Dies soll Spekulationsgeschäfte eindämmen und langfristiges Immobilieneigentum fördern. Die Steuersätze in Bern staffeln sich wie folgt:

Bis 2 Jahre Besitzdauer: 25 % bis 35 %

 2 bis 5 Jahre: 20 % bis 25 %

5 bis 10 Jahre: 15 % bis 20 %

Über 10 Jahre: 10 % bis 15 %

Die genauen Sätze können je nach Gemeinde variieren, da die Gemeinden einen gewissen Spielraum bei der Festlegung der Steuersätze haben.

Ausnahmen und Steuererleichterungen

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Steuererleichterungen oder sogar Steuerbefreiungen möglich sind:

Ersatzbeschaffung: Wenn der Erlös aus dem Verkauf einer Liegenschaft innerhalb einer bestimmten Frist in den Erwerb oder Bau einer Ersatzliegenschaft in der Schweiz investiert wird, kann die Steuer aufgeschoben werden.

Selbstgenutztes Wohneigentum: Bei langjähriger Selbstnutzung gibt es Steuererleichterungen. Die genauen Bedingungen hierfür sollten mit der zuständigen Steuerbehörde geklärt werden.

Erbschaft oder Schenkung: In diesen Fällen fällt keine Grundstückgewinnsteuer an, da es sich nicht um einen Verkauf handelt.

Für detaillierte Informationen zu Ausnahmen und Sonderregelungen empfiehlt sich ein Blick auf  https://www.sv.fin.be.ch/.