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Denkmalschutz ist keine Hürde

Die Investition in ein denkmalgeschütztes Eigenheim ist oft lohnenswert

In Deutschland gibt es über eine Million Baudenkmäler. Aber nicht alle sind berühmt wie das Brandenburger Tor in Berlin, der Dresdner Zwinger und der Kölner Dom. Bei den meisten denkmalgeschützten Gebäuden handelt es sich im Gegenteil um alte Wohnhäuser, die heutige Anforderungen an Energie- und Komfortstandards bei Weitem nicht mehr erfüllen, und immer baufälliger werden, weil sich kein Bauherr findet, der bereit ist, sie grundlegend zu sanieren und mit moderner Haustechnik auszustatten. Dabei lohnt sich die Investition in ein Baudenkmal oft doppelt und dreifach.
 
Denkmalgeschütztes Haus als lohnende Investition
Hohe Decken, Stuck und schöne Fassaden – ein Altbau hat seinen ganz besonderen Charme. Wird er energetisch auf den aktuellsten Stand gebracht, profitieren die Bewohner von einem angenehmen Raumklima, gutem Lärmschutz, individuell nutzbarem Wohnraum und moderner Gebäudetechnik. Viele schrecken jedoch vor dem Kauf eines Baudenkmals zurück – meist aus Kostengründen. Dabei ergeben sich nicht zu unterschätzende finanzielle Vorteile: Wer in eine denkmalgeschützte Immobilie investiert, kann die Aufwendungen für eine notwendige Sanierung nämlich steuerlich absetzen, weil der Staat den Erhalt alter, historischer Gebäude fördert, um das kulturelle Erbe zu sichern.
 
„Die Kosten für alle Modernisierungen, die vonnöten sind, um ein altes Wohnhaus erhalten und in vollem Umfang nutzen zu können, können beim Finanzamt geltend gemacht werden”, verrät Michael Lorenz, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Hypostar.de. „Baudenkmäler stellen somit eine der letzten Möglichkeiten dar, im Rahmen einer Immobilienfinanzierung Steuern zu sparen.”
 
Der Anteil des Kaufpreises, der für die Herstellung, Renovierung oder Modernisierung anfällt, lässt sich steuerlich anrechnen. Die Kosten umfassen in der Regel 60 oder 70 Prozent des Gesamtkaufpreises, in Einzelfällen sogar mehr. So sind die Steuervorteile bei der Investition in ein Baudenkmal enorm. Um in deren Genuss zu kommen, müssen Bauherren lediglich alle geplanten Sanierungen von der Denkmalschutzbehörde genehmigen lassen – schon vor Beginn der Baumaßnahmen. Mehr hierzu unter www.hypostar.de