BAFA-Fördermöglichkeiten ab 2023
Spätestens seit der Überarbeitung des neuen Gebäudeenergiegesetzes fragen sich viele Hausbesitzer, ob sich der vorzeitige Umstieg auf eine Alternative zur Gas- oder Ölheizung lohnt. Als besonders ressourcensparend und damit umweltverträglich gilt das Heizen mit Wärmepumpen. Diese entzieht einer Wärmequelle Energie und stellt diese anschließend für die Erwärmung der Raumluft zur Verfügung. Ein durchschnittliches Wohngebäude spart damit jährlich über 4,5 Tonnen CO₂-Emissionen und gleichzeitig eine Menge Heizkosten ein. Neben den Kostenvorteilen im Betrieb lässt sich auch bei der Anschaffung sparen – dank großzügiger Förderprogramme von Bund und Ländern. Am wichtigsten sind hierbei die BAFA-Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Für wen sich der Umstieg auf die Wärmepumpe lohnt
Wärmepumpen arbeiten am effizientesten in gut isolierten Gebäuden, da sie niedrige Vorlauftemperaturen benötigen. Rein rechnerisch profitieren Eigentümer neuerer, mit modernen Mitteln gedämmter Gebäude, am meisten von der Anschaffung einer Wärmepumpe. Häufig heißt es daher, für ältere Wohnhäuser würde sich der Umstieg nicht lohnen. Das stimmt jedoch nur begrenzt, da es zum einen auf den Grund für die Anschaffung ankommt und zum anderen auf weitere bauliche Merkmale. Für wen das ressourcenschonende Heizen im Mittelpunkt steht, der kann durch den Einsatz von Wärmepumpen selbst bei alter Bausubstanz etwas für die Umwelt tun. Laut einer Studie des Fraunhofer ISE verringert sich der CO₂-Ausstoß im Vergleich zur Gas-Heizung beim Einsatz einer Altbau-Wärmepumpe um bis zu 57 Prozent. Experten betonen in diesem Zusammenhang immer wieder, dass die oft als Referenz herangezogene Jahresarbeitszahl (JAZ) zwar wichtig ist, doch der direkte Vergleich mit Heizungsalternativen entscheidend sein sollte. Der entscheidende Grund dafür sind die niedrigen Vorlauftemperaturen, die Wärmepumpen benötigen, um möglichst effizient zu arbeiten. Vorteilhaft ist deshalb beispielsweise eine bereits vorhandene Fußbodenheizungen.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Aufgrund ihrer umweltfreundlichen Eigenschaften gilt die Wärmepumpe als die gefragteste Heizoption für eine nachhaltige Zukunft. Da es unterschiedliche Konstruktionsarten gibt, wissen viele Hausbesitzer nicht, welche Wärmepumpen überhaupt für eine Förderung infrage kommen. Grundsätzlich werden aktuell in Deutschland alle entsprechenden Anlagen gefördert bzw. bezuschusst, die sich für die Bereitstellung von Raumwärme eignen. Darüber hinaus lassen sich auch Förderungen für sog. Kombi-Heizsysteme beantragen, welche die benötigte Temperatur beispielsweise mit Solarthermie oder Biomasse erzeugen. Selbst Gaswärmepumpen sind unter den richtigen Voraussetzungen förderfähig. Geld gibt es nicht nur für die eigentliche Anschaffung, sondern auch für den Einbau und weitere bauliche Maßnahmen wie den Einbau einer Fußbodenheizung, die den Wirkungsgrad der Wärmepumpe erhöhen. Die von den Förderprogrammen vorgegebenen technischen Anforderungen sind aktuell noch recht gering, sollen im Laufe der kommenden Jahre jedoch schrittweise verschärft werden. Auf diese Weise möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass nur Anlagen gefördert werden, die das mögliche Einsparpotenzial auch zu einem gewissen Grad nutzen.
Voraussetzungen für die BEG-Förderung
Noch bis 2021 liefen verschiedene Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) parallel zueinander. Diese Maßnahmen wurden mittlerweile unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst, wodurch die KfW-Förderung wegfiel. Wer aktuell Zuschüsse zu seiner Wärmepumpe beantragen möchte, braucht die unterschiedlichen Richtlinien der Förderprogramme nicht länger zu beachten. Entscheidend sind nur noch die Voraussetzungen der BAFA-Förderung nach dem BEG. Zu diesen zählen:
- Mindestens 65 Prozent der vorhandenen Wohnfläche muss auf nachhaltige Weise bzw. mit erneuerbaren Energien beheizt werden können.
- Die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe im entsprechenden Gebäude muss einem Wert von 2,7 entsprechen oder größer sein. Ab 2024 wird die erforderliche JAZ auf 3,0 erhöht.
- Ist bereits eine Wärmepumpe verbaut, die nicht älter als 7 Jahre ist und für die schon eine Förderung genehmigt wurde, muss diese anteilig zurückgezahlt werden.
- Mit der Wärmepumpe muss eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige installiert werden.
- Weitere spezielle Anforderungen für Kombi-Systeme.
Bis zu 40 Prozent BAFA-Zuschuss
Durch die Zusammenlegung der einzelnen Förderprogramme erfolgt die Antragstellung für eine Förderung nun ausschließlich beim BAFA. Wer die Voraussetzungen erfüllt, darf mit einem Mindestzuschuss von 25 Prozent rechnen. Beim Umstieg eines nicht förderfähigen Systems wie eine Gas- oder Ölheizung werden weitere 10 Prozent der Kosten bezuschusst. Zusätzlich zu diesem sog. Heizungsaustauschbonus gibt es noch einen speziellen Wärmepumpenbonus von 5 Prozent für Geräte, die aufgrund eines natürlichen Kühlmittels als besonders effizient gelten. Insgesamt ergibt dies eine Bezuschussung von 40 Prozent auf alle förderfähigen Kosten. Beachtet werden sollte, dass nur Investitionskosten bis zu einem Betrag von 60.000 Euro berücksichtigt werden. Die Fördersumme beträgt damit mindestens 15.000 und maximal 24.000 Euro.