Bauwillige müssen in Deutschland einen Bauantrag stellen, denn hierzulande ist es eine wichtige bürokratische Instanz, die darüber entscheidet, ob und wie gebaut werden darf. Da viele Interessenten nicht genau wissen, was dabei beachtet werden muss, kann der Antrag auch schon mal tückisch werden.
In Deutschland sind sämtliche Einzelheiten eines Bauvorhabens durch die Bauordnung sowie die Bauvorlagenverordnung festgelegt. Jedoch sind diese an das jeweilige Bundesland gekoppelt und somit nicht einheitlich. Deshalb sollte der Antrag unbedingt bei der zuständigen örtlichen Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Das erfolgt natürlich schriftlich - sowohl bei gewerblichen Objekten als auch bei privaten Bauvorhaben. Die wichtigsten Fragen können dabei bereits zuvor in einer sogenannten Bauvoranfrage gestellt werden. Für fast jeden Bauantrag wird ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser benötigt. In den meisten Fällen ist das ein Architekt oder ein Bauingenieur. Er ist nicht nur für die Qualität des Entwurfes verantwortlich, sondern auch für die Vollständigkeit der Unterlagen. Außerdem achtet er darauf, dass die Entwürfe den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. So müssen bei der Baustoffauswahl zum Beispiel vorgegebene Brandschutzbestimmungen befolgt werden. Sie können hier klicken, um weitere Informationen zu erhalten.
Natürlich braucht man für eine Baugenehmigung eine ganze Reihe von Unterlagen. Ein ausgefüllter Bauantrag der jeweils zuständigen Behörde gehört genauso dazu wie die Bauzeichnungen, der Lageplan, die schriftliche Baubeschreibung, die Berechnung der bebauten Fläche, der Entwässerungsplan und verschiedene technische Nachweise. Der Antrag muss außerdem in der Regel in mehrfacher Ausführung eingereicht werden. Der Lageplan muss in einem Maßstab von (meist) 1:1000 vorliegen. Allerdings hat nicht jedes Bundesland und nicht jedes Antragsverfahren die gleichen Auflagen. Der Bauvorlageberechtigte muss sämtliche Bauunterlagen vor der Abgabe unterzeichnen. Denjenigen, die während des Baus von den eingereichten Rahmenbedingungen abweichen, wird die Baugenehmigung wieder entzogen. Deswegen wird das Ganze auch regelmäßig durch Behörden kontrolliert.
Oft werden Baugenehmigungen nicht erteilt oder wieder entzogen, weil Kleinigkeiten das Erscheinungsbild der Gemeinde oder der Siedlung schaden. Gerade in Bayern ist deswegen Vorsicht geboten. Oft gibt es zum Beispiel Vorschriften für die Fassadenfarbe. Auch allzu abstrakte "Architektenhäuser" werden nicht gern gesehen. Häufig ist auch hier das Baumaterial ausschlaggebend. Es hilft also ungemein, sich als Bauherr vorab über solche Details zu informieren.
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