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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Faupel Communication GmbH (bestehend aus den Units klassische Werbung, PR, easyPR und Eventmarketing) und dem Kunden. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die Faupel Communication GmbH diese ausdrücklich schriftlich als für sich verbindlich anerkennt.

 

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§1 Vertragsabschluss

Verträge zwischen der Faupel Communication GmbH und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die Faupel Communication GmbH zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Faupel Communication GmbH und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die der Faupel Communication GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigt. Die Faupel Communication GmbH verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Wird einer seitens der Faupel Communication GmbH an den Kunden gerichtete Auftragsbestätigung oder einem Kaufmännischen Bestätigungsschreiben nicht widersprochen, so gilt der Vertrag als zustande gekommen. Der Widerspruch muss unverzüglich binnen 1 bis 2 Tagen nach Kenntnisnahme erklärt werden.

 

§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrecht

Jeder der Faupel Communication GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seine Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Für Entwürfe, Illustrationen und Werkzeichnungen der Mitarbeiter von Faupel Communication GmbH als persönliche, geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Entwürfe, Illustrationen und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist die Faupel Communication GmbH berechtigt Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu verlangen, die für die Erstellung des ursprünglichen Werkes notwendig war.

 

Wir behalten uns das Recht vor, übernehmen aber keine Verpflichtung, Bilder und Beiträge zu prüfen, zu editieren, zu löschen oder zu sperren, wenn diese gegen das Gesetz verstoßen. Dies gilt auch, wenn der Verdacht einer Verletzung vorliegt. Wir können dieses Recht delegieren. Ein Anspruch auf Veröffentlichung von Bildern, Filmen oder Beiträgen in den gebuchten Plazas besteht nicht.

 

Mit der Bereitstellung eines Inhalts für unsere Server garantieren Sie, dass Sie das Recht haben, uns diese Inhalte zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig übertragen Sie uns ein Nutzungsrecht an diesen Inhalten. Das Nutzungsrecht, das Sie uns einräumen, umfasst das widerrufliche Recht zur weltweiten Vervielfältigung, Verteilung, Übersendung, öffentlichen Wiedergabe, Veröffentlichung oder sonstigen vergleichbaren Nutzung der übertragenen Inhalte ausschließlich im Rahmen unserer Internetangebote , ohne jedweden Anspruch auf Vergütung durch Sie oder Dritte. Das Widerrufsrecht kann jederzeit ausgeübt werden.

 

Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Urheber-, Lizenz-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der von Ihnen übermittelten Inhalte gegen uns geltend machen. Sie erstatten uns die Kosten der Rechtsverfolgung, die aufgrund Ihrer rechtsverletzenden Inhalte entstehen. Sie verpflichten sich, uns nach Kräften bei der Begegnung sämtlicher auf Ihren Inhalten beruhender Ansprüche Dritter zu unterstützen und uns insbesondere alle zur Verteidigung erforderlichen Dokumente zu übergeben.

 

§3 Preise

Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Die Faupel Communication GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen. Alle Preise verstehen sich rein netto zzgl. Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Faupel Communication GmbH. Die Faupel Communication GmbH ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Minderaufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht terminoder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von der Faupel Communication GmbH sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Faupel Communication GmbH in Rechnung gestellt. Für die Teilnahme an Präsentationen (Agenturpitch) steht der Faupel Communication GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand auf die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Faupel Communication GmbH keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, Eigentum der Faupel Communication GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese weiter zu nutzen. Sämtliche Unterlagen sind der Faupel Communication GmbH auszuhändigen. Bei Auftragsvergabe ist das Präsentationshonorar anzurechnen. Sollte es nicht zu einem Auftrag kommen, ist die Faupel Communication GmbH berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

 

§4 Zahlung

Die Faupel Communication GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach Erbringung in Rechnung zu stellen.
Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig.
Darüber hinaus ist die Faupel Communication GmbH berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
- 30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung
- 30% der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn
- 30% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem 1. Veranstaltungstag bzw. der Produktionsauslieferung
- 10% des Preises bei Erhalt der Endabrechnung
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
Anzahlungen werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug ist die Faupel Communication GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehende Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8% über dem Basiszins). Für jeden Fall des Rücktrittes der Faupel Communication GmbH wird die Haftung der Faupel Communication GmbH gegenüber den Kunden auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt. Die Faupel Communication GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Vorschusszahlungen, nach Fristsetzung berechtigt, neben dem Verzugsschaden vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes, siehe §5.

 

§5 Rücktritt

Der Kunde ist berechtigt, bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Ausgenommen hiervon sind sämtliche Public Relations-Leistungen und sonstige Dienstleistungen der Faupel Communication GmbH. Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde folgende Zahlungen an die Faupel Communication GmbH zu leisten:
1. Die Planung und Organisation bzw. das Projektmanagement sowie Gelände und Locationmiete sind in voller Höhe zu zahlen.
2. von den Durchführungskosten sind zu zahlen: - bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
- bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
- bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
- bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
- danach oder bei Nichtantritt: 100%
Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem die Faupel Communication GmbH ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Faupel Communication GmbH. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der Faupel Communication GmbH im Rahmen des Verkaufs oder der Vermietung von Waren. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts vom Vertrag eine Pauschale in Höhe von einheitlich 50% des vereinbarten Preises von dem Kunden zu zahlen. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen. Im Falle einer Undurchführbarkeit einer beauftragten Veranstaltung wegen Schlechtwetter hat der Kunde die Bereitstellungskosten zu zahlen. Wird die beauftragte Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Faupel Communication GmbH als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Faupel Communication GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Für jeden Fall des Rücktrittes der Faupel Communication GmbH wird die Haftung der Faupel Communication GmbH gegenüber dem Kunden auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt. Kündigung Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder die Ablehnung der Eröffnung selbigem mangels Masse. Ein weiterer wichtiger Grund ist, wenn der Kunde ganz oder teilweise mit der Zahlung des vereinbarten Honorars in Verzug gerät. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn einer der Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis nicht nachkommt.

 

§6 Haftung

Die Haftung der Faupel Communication GmbH gegenüber Kunden auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Faupel Communication GmbH herbeigeführt wurde. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen der Faupel Communication GmbH und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen der Faupel Communication GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei einem Leistungsangebot der Faupel Communication GmbH mit erhöhtem Risiko kann die Faupel Communication GmbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die Faupel Communication GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden durch den Abschluss oder die Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken abzusichern sind. Die Versicherungsprämien für die Höherversicherung werden in diesem Fall der Faupel Communication GmbH als Auslagen erstattet. Soweit die Faupel Communication GmbH im Auftrag eines Kunden oder auf Vermittlung eines Kunden oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde die Faupel Communication GmbH von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich zugunsten der Faupel Communication GmbH gleichlautende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren. Die Faupel Communication GmbH übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde die Faupel Communication GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von Kunden oder Teilnehmern der Faupel Communication GmbH gegenüber erhoben werden. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen, Illustrationen oder Zeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit in Wort und Bild. Werden die durchgeführten Leistungen und Maßnahmen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an die Agentur herangetragen, so erfolgt die Freigabe durch den Kunden auf Grundlage der Besprechungsprotokolle der Agentur. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Illustrationen, Texte, Reinausführungen oder Zeichnungen entfällt jede Haftung für die Faupel Communication GmbH. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet die Faupel Communication GmbH nicht. Bei Druckaufträgen, die die Faupel Communication GmbH namens und im Auftrag des Kunden erteilt, gelten die Regelungen für Mehr- bzw. Minderlieferungen der jeweiligen Druckerei. Der Kunde ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis 10% anzuerkennen. I.d.R. werden diese aber schon bei Auftragserteilung an die Druckerei ausgeschlossen.

 

§7 Miete/Verleih

Soweit die Faupel Communication GmbH Waren jeglicher Art vermietet oder verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche der Faupel Communication GmbH ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Auf Wunsch wird ihm die Faupel Communication GmbH ein entsprechendes Versicherungsangebot vermitteln.

 

§8 Vermittlungsleistung

Die Faupel Communication GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Faupel Communication GmbH von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen. Soweit die Faupel Communication GmbH als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von der Faupel Communication GmbH hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Faupel Communication GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Faupel Communication GmbH vermittelt worden. Die Faupel Communication GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.

 

§9 Neben- und Reisekosten

Die Faupel Communication GmbH wird berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Mitarbeitern der Faupel Communication GmbH abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Faupel Communication GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Fremdleistungen werden mit einer zusätzlichen Handling-Fee von 15 % abgerechnet. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Anfallende Reisekosten, wie Übernachtung, Spesen (Tagessatz 48,00 Euro) und Kilometergeld sind grundsätzlich nicht enthalten und werden nach 4 Aufwand abgerechnet. Fahrtkosten mit dem PKW werden mit 0,59 Euro pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.

 

§10 Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen, Illustrationen und Zeichnungen werden nur Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Hinsichtlich der Nutzungsrechte gelten die Vorschriften unter § 2 dieser AGB entsprechend. Die Originale sind daher nach angemessener Frist, spätestens jedoch nach 8 Wochen unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Faupel Communication GmbH.

 

§11 Sonderleistungen

Sonderleistungen, wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Zeichnungen, Manuskriptstudium, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Die Produktionsüberwachung durch die Faupel Communication GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung sind Mitarbeiter von Faupel Communication berechtigt, nach eigenem Ermessen - unter Berücksichtigung der Vorgaben und Vorstellungen des Auftraggebers - die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

 

§12 Gewährleistung

Im Falle einer Veranstaltung versichert der Kunde durch seine Anmeldung, dass die Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind. Ebenfalls bestätigt er für evtl. Wasserveranstaltungen, dass die Teilnehmer Schwimmer sind. Nichtschwimmer sind in ihrem eigenen Interesse von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Faupel Communication GmbH ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, erforderlich scheint. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen der Faupel Communication GmbH nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Faupel Communication GmbH erkennbarem, Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Faupel Communication GmbH begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Faupel Communication GmbH unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen die Faupel Communication GmbH nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende des Projektes geltend gemacht werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der geplanten Veranstaltung zugelassen und geeignet sind. Der Kunde übernimmt insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Kunde übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die Faupel Communication GmbH von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

 

§13 Schlußbestimmung

Alle personenbezogenen Daten, die der Faupel Communication GmbH zur Abwicklung des Projektes gestellt werden, sind gem. BDSG gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt.

 

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

 

§15 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Düsseldorf. Der Kunde kann die Faupel Communication GmbH nur an deren Sitz verklagen. Es gilt deutsches Recht.

 

Stand: April 2009

 

 

News 17. May. 2012
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